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Aufführungsvertrag (Muster)

Ein Aufführungsvertrag regelt die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die öffentliche Aufführung eines Musikwerks oder eines künstlerischen Programms. Der Vertrag kann individuell auf Konzerte, Festivals, Theateraufführungen oder andere Darbietungen angepasst werden. Hier ist eine umfassende Vorlage mit optionalen Klauseln und Alternativen.


AUFFÜHRUNGSVERTRAG

Zwischen

  • Veranstalter: [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]
  • Künstler (nachfolgend „Aufführender“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Künstlername/Bandname]

Präambel
Der Veranstalter beauftragt den Künstler, im Rahmen einer Veranstaltung aufzutreten. Dieser Vertrag regelt die Rahmenbedingungen, Rechte und Pflichten beider Parteien.


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Künstler verpflichtet sich, bei der folgenden Veranstaltung aufzutreten:

  • Veranstaltungstitel: [z. B. Konzert, Theaterstück, Festivalname].
  • Veranstaltungsort: [Adresse der Veranstaltungslocation].
  • Datum und Uhrzeit: [z. B. 15. Dezember 2024, 20:00 Uhr].

1.2 Der Veranstalter verpflichtet sich, die organisatorischen Voraussetzungen für die Aufführung bereitzustellen.


§ 2 Leistungspflichten des Künstlers

2.1 Der Künstler führt ein Programm auf, das eine Dauer von [z. B. 60 Minuten] umfasst.

2.2 Der Künstler stellt eigenes Equipment bereit: [z. B. Instrumente, Verstärker]. Alternativ stellt der Veranstalter folgende Ausstattung bereit: [z. B. PA-Anlage, Lichttechnik].

2.3 Der Künstler ist für die Einhaltung von GEMA-Vorgaben und die Meldung der gespielten Werke verantwortlich, sofern diese zum GEMA-Repertoire gehören.

2.4 Der Künstler verpflichtet sich, spätestens [z. B. 2 Stunden] vor Veranstaltungsbeginn am Veranstaltungsort einzutreffen.


§ 3 Leistungspflichten des Veranstalters

3.1 Der Veranstalter stellt die Location sowie notwendige technische Ausstattung bereit:

  • Bühne: [z. B. Größe, Aufbau].
  • Licht- und Tontechnik: [z. B. Standard-Beschreibung oder spezifische Anforderungen].

3.2 Der Veranstalter sorgt für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen, wie:

  • Sicherheitsvorschriften.
  • Lärmschutzregelungen.
  • Genehmigungen für die Veranstaltung.

3.3 Der Veranstalter ist für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA verantwortlich und trägt die entsprechenden Gebühren.


§ 4 Vergütung

4.1 Der Veranstalter zahlt dem Künstler eine Vergütung in Höhe von [z. B. 1.500 €].

4.2 Zahlungsbedingungen:

  • [z. B. 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss und 50 % nach der Aufführung].

4.3 Reise- und Unterkunftskosten:

  • Der Veranstalter übernimmt folgende Kosten: [z. B. Fahrtkosten bis 100 €, Hotelunterkunft].
  • Alternativ: Der Künstler trägt diese Kosten selbst.


§ 5 Haftung

5.1 Der Veranstalter haftet für Schäden an Equipment oder Eigentum des Künstlers, die durch unsachgemäße Organisation oder technische Mängel verursacht werden.

5.2 Der Künstler haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht werden.

5.3 Beide Parteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Unwetter, Naturkatastrophen) verursacht werden.


§ 6 Absage und Rücktritt

6.1 Der Künstler kann von der Aufführung zurücktreten, wenn:

  • Der Veranstalter wesentliche Vertragsbedingungen nicht erfüllt.
  • Unvorhersehbare Umstände (z. B. Krankheit) eine Aufführung unmöglich machen.

6.2 Der Veranstalter kann die Aufführung absagen, wenn:

  • Behördliche Vorgaben die Durchführung untersagen.
  • Der Künstler durch eigenes Verschulden unzuverlässig erscheint.

6.3 Stornierungsgebühren:

  • Bei Absage durch den Veranstalter weniger als [z. B. 14 Tage] vor dem Termin, wird die volle Vergütung fällig.


§ 7 Vertragsstrafe

7.1 Bei Nichterfüllung der vereinbarten Leistung durch den Künstler wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 1.000 €] fällig.

7.2 Bei Absage ohne triftigen Grund durch den Veranstalter ist eine Vertragsstrafe in gleicher Höhe zu zahlen.


§ 8 Geheimhaltung

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags sowie alle vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit der Veranstaltung geheim zu halten.

8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].


§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

9.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[Ort, Datum]

Unterschriften:
Veranstalter: ________________________
Künstler: ____________________________


Optionale Klauseln

  1. Exklusivitätsklausel:

    • Der Künstler verpflichtet sich, innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. 30 Tage vor und nach der Veranstaltung) nicht in derselben Region aufzutreten.
  2. Bonusregelung:

    • Der Künstler erhält eine zusätzliche Vergütung, wenn eine bestimmte Zuschauerzahl oder ein Umsatz erreicht wird.
  3. Medienrechte:

    • Der Veranstalter darf Aufnahmen der Aufführung für Marketingzwecke verwenden, sofern der Künstler zustimmt.
  4. Rückerstattungsregelung:

    • Bei Absage durch den Veranstalter erhält der Künstler eine Entschädigung in Höhe von [z. B. 50 % der Gage].


Alternative Vorgehensweisen

  1. Kooperationsvertrag:

    • Beide Parteien teilen sich Einnahmen und Ausgaben (z. B. Eintrittsgelder, Technikmiete).
    • Vorteil: Gemeinsames Risiko und Chance auf höhere Einnahmen.
  2. Managementvertrag:

    • Ein Management übernimmt die Organisation der Auftritte und verhandelt direkt mit Veranstaltern.
    • Vorteil: Der Künstler konzentriert sich ausschließlich auf die Performance.
  3. Einzelnutzungsvertrag:

    • Beschränkung auf die Nutzung spezifischer Werke oder Performances (z. B. für eine einmalige Aufführung eines bestimmten Stücks).
    • Vorteil: Klare Trennung der Rechte für unterschiedliche Werke.

 

 

 

 

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