Booking-Vertrag (Muster)
Ein Booking-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Künstler oder einer Band und einem Booking-Agenten oder einer Booking-Agentur, die die Organisation und Vermittlung von Auftritten übernimmt. Der Vertrag definiert die Rechte, Pflichten und finanziellen Vereinbarungen beider Parteien.
BOOKING-VERTRAG
Zwischen
- Künstler (nachfolgend „Künstler“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Bandname und Rechtsform]
- Booking-Agentur (nachfolgend „Booking-Agent“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]
Präambel Der Künstler beauftragt den Booking-Agenten, Auftritte zu organisieren und zu vermitteln. Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit, die Vergütung und die Rechte und Pflichten beider Parteien.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Booking-Agent verpflichtet sich, im Auftrag des Künstlers Auftritte bei Veranstaltungen zu vermitteln und zu organisieren.
1.2 Der Künstler verpflichtet sich, die vereinbarten Auftritte wahrzunehmen und die notwendigen Informationen und Materialien bereitzustellen.
1.3 Der Booking-Agent handelt im Namen und auf Rechnung des Künstlers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 2 Aufgaben des Booking-Agenten
2.1 Der Booking-Agent übernimmt die folgenden Aufgaben:
- Akquisition von Auftrittsmöglichkeiten (z. B. Konzerte, Festivals, Firmenveranstaltungen).
- Verhandlung von Gagen, Vertragskonditionen und technischen Anforderungen mit Veranstaltern.
- Bereitstellung eines Tourplans oder Veranstaltungsplans.
2.2 Der Booking-Agent sorgt für die ordnungsgemäße Kommunikation mit Veranstaltern und stellt sicher, dass alle Details (z. B. Bühnenpläne, Anreiseinformationen) rechtzeitig an den Künstler weitergeleitet werden.
2.3 Der Booking-Agent verpflichtet sich, ausschließlich mit seriösen Veranstaltern zusammenzuarbeiten und die Interessen des Künstlers zu wahren.
§ 3 Aufgaben des Künstlers
3.1 Der Künstler verpflichtet sich, die vereinbarten Auftritte pünktlich und professionell durchzuführen.
3.2 Der Künstler stellt dem Booking-Agenten alle erforderlichen Materialien zur Verfügung, darunter:
- Biografie, Fotos, technische Rider und Setlists.
- Werbematerialien wie Poster und Flyer (falls erforderlich).
3.3 Der Künstler informiert den Booking-Agenten rechtzeitig über Verfügbarkeiten, Absagen oder besondere Anforderungen.
§ 4 Vergütung
4.1 Der Booking-Agent erhält eine Provision in Höhe von [z. B. 15 %] der Netto-Gage für jeden vermittelten Auftritt.
4.2 Die Provision wird fällig:
- [z. B. sofort nach Zahlungseingang der Gage beim Künstler].
- Alternativ: [z. B. direkt vom Veranstalter an den Booking-Agenten].
4.3 Der Booking-Agent trägt keine Haftung für Zahlungsausfälle seitens der Veranstalter, es sei denn, er handelt grob fahrlässig.
§ 5 Vertragsdauer und Kündigung
5.1 Dieser Vertrag wird für eine Dauer von [z. B. 1 Jahr] geschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils [z. B. 1 Jahr], sofern keine Partei mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] schriftlich kündigt.
5.2 Eine vorzeitige Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei groben Pflichtverletzungen.
5.3 Nach Vertragsende hat der Booking-Agent keinen Anspruch auf Provisionen für Auftritte, die nach Vertragsende stattfinden, es sei denn, sie wurden während der Vertragslaufzeit vereinbart.
§ 6 Haftung
6.1 Der Booking-Agent haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen.
6.2 Der Künstler haftet für Schäden, die durch Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten entstehen (z. B. unentschuldigtes Nichterscheinen).
6.3 Beide Parteien haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen.
§ 7 Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags sowie sämtliche vertraulichen Informationen im Zusammenhang mit den Auftritten geheim zu halten.
7.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].
§ 8 Vertragsstrafe
8.1 Verstößt eine Partei gegen die Pflichten aus § 7 (Vertraulichkeit) oder § 3 (Pflichten des Künstlers), wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 10.000 €] fällig.
8.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
9.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[Ort, Datum]
Unterschriften: Künstler: ________________________ Booking-Agent: ____________________________
Optionale Klauseln
Exklusivitätsklausel:
- Der Künstler verpflichtet sich, ausschließlich mit diesem Booking-Agenten zusammenzuarbeiten.
- Vorteil: Sicherung der Zusammenarbeit.
- Nachteil: Einschränkung der Flexibilität des Künstlers.
Erfolgsbonus:
- Der Booking-Agent erhält einen zusätzlichen Bonus bei Erreichen bestimmter Ziele (z. B. Gesamtumsatz, Anzahl der vermittelten Auftritte).
Ausfallklausel:
- Regelung der Kostenübernahme bei Absage durch den Künstler oder den Veranstalter.
- Beispiel: Der Künstler zahlt eine Vertragsstrafe, wenn er ohne triftigen Grund absagt.
Reisekostenregelung:
- Festlegung, ob der Booking-Agent oder der Künstler für Anreise und Unterkunft bei Auftritten verantwortlich ist.
Mindestgarantie:
- Der Booking-Agent garantiert eine Mindestanzahl von vermittelten Auftritten pro Jahr.
Alternative Vorgehensweisen
Managementvertrag:
- Der Booking-Agent übernimmt neben der Vermittlung auch die gesamte Organisation und Betreuung des Künstlers.
- Vorteil: Vollumfassende Betreuung.
- Nachteil: Höhere Kosten für den Künstler.
Einzelbuchungsvertrag:
- Jede Buchung wird individuell in einem separaten Vertrag geregelt.
- Vorteil: Hohe Flexibilität.
- Nachteil: Erhöhter Verwaltungsaufwand.
Kooperationsvertrag:
- Der Künstler und der Booking-Agent arbeiten auf Provisionsbasis ohne langfristige Bindung zusammen.
- Vorteil: Geringeres Risiko für beide Parteien.
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