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GbR-Vertrag für eine Musikband (Muster)

Ein GbR-Vertrag für eine Musikband regelt die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Beziehungen zwischen den Bandmitgliedern. Dieser Vertrag berücksichtigt typische Anforderungen und enthält optionale Klauseln sowie alternative Vorgehensweisen.


GBR-VERTRAG FÜR DIE MUSIKBAND

Zwischen

  1. [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
  2. [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
  3. [Name, Anschrift, Geburtsdatum]

Präambel
Die Parteien schließen sich als Band [Name der Band] zusammen, um gemeinsam Musik zu produzieren, aufzuführen und zu vermarkten. Dieser Vertrag regelt die Rechte, Pflichten und die Zusammenarbeit der Mitglieder.


§ 1 Gegenstand der Gesellschaft

1.1 Zweck der GbR ist:

  • Die gemeinsame Produktion, Aufführung und Vermarktung von Musik.
  • Die Verwaltung von Einnahmen aus Live-Auftritten, Tonträgerverkäufen, Merchandise und Lizenzierungen.

1.2 Der Name der Band lautet: [Name der Band].

1.3 Der Sitz der GbR ist: [Adresse].


§ 2 Mitgliedschaft und Mitwirkung

2.1 Mitgliedschaft:

  • Gründungsmitglieder der GbR sind: [Namen der Mitglieder].
  • Neue Mitglieder können nur mit Zustimmung aller aufgenommen werden.

2.2 Pflichten der Mitglieder:

  • Jedes Mitglied ist verpflichtet, aktiv an Proben, Auftritten und Produktionsarbeiten mitzuwirken.
  • Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Mehrheit.

2.3 Stimmrechte:

  • Jedes Mitglied hat eine Stimme. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, sofern nicht anders vereinbart.


§ 3 Einlagen und Finanzen

3.1 Jedes Mitglied leistet eine Einlage von [Betrag in Euro] als Startkapital.

3.2 Einnahmen (z. B. aus Gagen, Lizenzierungen, Merchandise) werden wie folgt aufgeteilt:

  • Option 1: Gleichmäßige Verteilung unter allen Mitgliedern.
  • Option 2: Verteilung nach Leistung (z. B. Songwriting, Produktion).

3.3 Ausgaben (z. B. Studiokosten, Instrumente) werden von der GbR getragen und aus gemeinsamen Einnahmen gedeckt.


§ 4 Rechte an Musik und Name

4.1 Urheberrechte:

  • Urheberrechte an gemeinsam produzierten Werken stehen allen beteiligten Mitgliedern zu gleichen Teilen zu.
  • Individuelle Kompositionen oder Texte bleiben im Eigentum des jeweiligen Urhebers, sofern nichts anderes vereinbart wird.

4.2 Bandname:

  • Der Bandname gehört der GbR. Eine Nutzung außerhalb der GbR bedarf der Zustimmung aller Mitglieder.


§ 5 Austritt und Ausschluss

5.1 Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] aus der GbR austreten.

5.2 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn:

  • Es wiederholt gegen Pflichten verstößt.
  • Es das Ansehen der Band nachhaltig schädigt.

5.3 Beim Austritt oder Ausschluss werden die Rechte an gemeinsamen Werken nicht automatisch übertragen. Eine Einigung über die Nutzung muss getroffen werden.


§ 6 Haftung

6.1 Die Mitglieder haften für Verbindlichkeiten der GbR gemeinschaftlich und unbeschränkt.

6.2 Ein Mitglied, das ohne Zustimmung der Band Verpflichtungen eingeht, haftet hierfür allein.


§ 7 Auflösung der GbR

7.1 Die GbR wird aufgelöst, wenn:

  • Die Mitglieder dies einstimmig beschließen.
  • Die Band dauerhaft inaktiv ist (z. B. keine Auftritte oder Veröffentlichungen mehr erfolgen).

7.2 Bei Auflösung werden alle Vermögenswerte (z. B. Instrumente, Einnahmen) veräußert und gleichmäßig unter den Mitgliedern aufgeteilt.


§ 8 Vertragsänderungen und Gerichtsstand

8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

8.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].

[Ort, Datum]

Unterschriften:





Optionale Klauseln

  1. Exklusivitätsklausel:

    • Mitglieder verpflichten sich, während der GbR-Zugehörigkeit nicht in anderen Bands mitzuwirken.
  2. Vertragsstrafe:

    • Bei Verstößen gegen wesentliche Pflichten wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 5.000 €] fällig.
  3. Medienrechte:

    • Nutzung von Fotos, Videos oder Bandnamen für kommerzielle Zwecke bedarf der Zustimmung der Mehrheit.
  4. Beteiligung an Merchandise:

    • Zusätzliche Regelung, wie Einnahmen aus Merchandising verteilt werden.
  5. Aufnahmebedingungen:

    • Festlegung, wie neue Mitglieder der Band aufgenommen werden und welche Rechte sie erhalten.


Alternative Vorgehensweisen

  1. GmbH-Gründung:

    • Anstelle einer GbR können die Bandmitglieder eine GmbH gründen, um die Haftung zu begrenzen.
    • Vorteil: Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage.
    • Nachteil: Höherer Verwaltungsaufwand und Gründungskosten.
  2. Vertraglose Zusammenarbeit:

    • Die Band kann ohne Vertrag arbeiten, basierend auf mündlichen Absprachen.
    • Nachteil: Rechtliche Unsicherheiten bei Streitigkeiten oder Auflösung.
  3. Kooperationsvertrag:

    • Anstelle einer GbR wird ein reiner Kooperationsvertrag geschlossen, ohne eine juristische Einheit zu bilden.
    • Vorteil: Geringerer administrativer Aufwand.

 

 

 

 

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