GbR-Vertrag für eine Musikband (Muster)
Ein GbR-Vertrag für eine Musikband regelt die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Beziehungen zwischen den Bandmitgliedern. Dieser Vertrag berücksichtigt typische Anforderungen und enthält optionale Klauseln sowie alternative Vorgehensweisen.
GBR-VERTRAG FÜR DIE MUSIKBAND
Zwischen
- [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
- [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
- [Name, Anschrift, Geburtsdatum]
Präambel Die Parteien schließen sich als Band [Name der Band] zusammen, um gemeinsam Musik zu produzieren, aufzuführen und zu vermarkten. Dieser Vertrag regelt die Rechte, Pflichten und die Zusammenarbeit der Mitglieder.
§ 1 Gegenstand der Gesellschaft
1.1 Zweck der GbR ist:
- Die gemeinsame Produktion, Aufführung und Vermarktung von Musik.
- Die Verwaltung von Einnahmen aus Live-Auftritten, Tonträgerverkäufen, Merchandise und Lizenzierungen.
1.2 Der Name der Band lautet: [Name der Band].
1.3 Der Sitz der GbR ist: [Adresse].
§ 2 Mitgliedschaft und Mitwirkung
2.1 Mitgliedschaft:
- Gründungsmitglieder der GbR sind: [Namen der Mitglieder].
- Neue Mitglieder können nur mit Zustimmung aller aufgenommen werden.
2.2 Pflichten der Mitglieder:
- Jedes Mitglied ist verpflichtet, aktiv an Proben, Auftritten und Produktionsarbeiten mitzuwirken.
- Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Mehrheit.
2.3 Stimmrechte:
- Jedes Mitglied hat eine Stimme. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen, sofern nicht anders vereinbart.
§ 3 Einlagen und Finanzen
3.1 Jedes Mitglied leistet eine Einlage von [Betrag in Euro] als Startkapital.
3.2 Einnahmen (z. B. aus Gagen, Lizenzierungen, Merchandise) werden wie folgt aufgeteilt:
- Option 1: Gleichmäßige Verteilung unter allen Mitgliedern.
- Option 2: Verteilung nach Leistung (z. B. Songwriting, Produktion).
3.3 Ausgaben (z. B. Studiokosten, Instrumente) werden von der GbR getragen und aus gemeinsamen Einnahmen gedeckt.
§ 4 Rechte an Musik und Name
4.1 Urheberrechte:
- Urheberrechte an gemeinsam produzierten Werken stehen allen beteiligten Mitgliedern zu gleichen Teilen zu.
- Individuelle Kompositionen oder Texte bleiben im Eigentum des jeweiligen Urhebers, sofern nichts anderes vereinbart wird.
4.2 Bandname:
- Der Bandname gehört der GbR. Eine Nutzung außerhalb der GbR bedarf der Zustimmung aller Mitglieder.
§ 5 Austritt und Ausschluss
5.1 Ein Mitglied kann durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] aus der GbR austreten.
5.2 Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn:
- Es wiederholt gegen Pflichten verstößt.
- Es das Ansehen der Band nachhaltig schädigt.
5.3 Beim Austritt oder Ausschluss werden die Rechte an gemeinsamen Werken nicht automatisch übertragen. Eine Einigung über die Nutzung muss getroffen werden.
§ 6 Haftung
6.1 Die Mitglieder haften für Verbindlichkeiten der GbR gemeinschaftlich und unbeschränkt.
6.2 Ein Mitglied, das ohne Zustimmung der Band Verpflichtungen eingeht, haftet hierfür allein.
§ 7 Auflösung der GbR
7.1 Die GbR wird aufgelöst, wenn:
- Die Mitglieder dies einstimmig beschließen.
- Die Band dauerhaft inaktiv ist (z. B. keine Auftritte oder Veröffentlichungen mehr erfolgen).
7.2 Bei Auflösung werden alle Vermögenswerte (z. B. Instrumente, Einnahmen) veräußert und gleichmäßig unter den Mitgliedern aufgeteilt.
§ 8 Vertragsänderungen und Gerichtsstand
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
8.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].
[Ort, Datum]
Unterschriften:
Optionale Klauseln
Exklusivitätsklausel:
- Mitglieder verpflichten sich, während der GbR-Zugehörigkeit nicht in anderen Bands mitzuwirken.
Vertragsstrafe:
- Bei Verstößen gegen wesentliche Pflichten wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 5.000 €] fällig.
Medienrechte:
- Nutzung von Fotos, Videos oder Bandnamen für kommerzielle Zwecke bedarf der Zustimmung der Mehrheit.
Beteiligung an Merchandise:
- Zusätzliche Regelung, wie Einnahmen aus Merchandising verteilt werden.
Aufnahmebedingungen:
- Festlegung, wie neue Mitglieder der Band aufgenommen werden und welche Rechte sie erhalten.
Alternative Vorgehensweisen
GmbH-Gründung:
- Anstelle einer GbR können die Bandmitglieder eine GmbH gründen, um die Haftung zu begrenzen.
- Vorteil: Mitglieder haften nur mit ihrer Einlage.
- Nachteil: Höherer Verwaltungsaufwand und Gründungskosten.
Vertraglose Zusammenarbeit:
- Die Band kann ohne Vertrag arbeiten, basierend auf mündlichen Absprachen.
- Nachteil: Rechtliche Unsicherheiten bei Streitigkeiten oder Auflösung.
Kooperationsvertrag:
- Anstelle einer GbR wird ein reiner Kooperationsvertrag geschlossen, ohne eine juristische Einheit zu bilden.
- Vorteil: Geringerer administrativer Aufwand.
|