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Hörspielvertrag (Muster)

Ein Hörspielvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Produzenten (z. B. Verlag, Studio) und einem Urheber (z. B. Autor, Komponist, Sprecher) oder einem Auftragnehmer für die Produktion, Veröffentlichung und Vermarktung eines Hörspiels. Der Vertrag umfasst alle wesentlichen Aspekte wie Rechteübertragung, Vergütung und Pflichten.


HÖRSPIELVERTRAG

Zwischen

  • Produzent (nachfolgend „Produzent“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]
  • Urheber/Auftragnehmer (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Künstlername und Rechtsform]

Präambel
Der Produzent beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung von Inhalten für ein Hörspiel. Der Vertrag regelt die Rechteübertragung, Vergütung und die Zusammenarbeit.


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für das Hörspiel folgende Leistungen zu erbringen:

  • Art der Leistung: [z. B. Skript, Musikkomposition, Sprecherleistung].
  • Dauer des Hörspiels: [z. B. 60 Minuten].
  • Titel des Hörspiels: [Arbeitstitel].

1.2 Der Produzent ist verantwortlich für die technische Umsetzung, Veröffentlichung und Vermarktung des Hörspiels.

1.3 Der Auftragnehmer stellt die vereinbarte Leistung bis spätestens [Datum] fertig und übergibt sie dem Produzenten in einem geeigneten Format.


§ 2 Rechteübertragung

2.1 Der Auftragnehmer überträgt dem Produzenten folgende Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten:

  • Vervielfältigungsrecht: Herstellung und Verbreitung auf physischen (z. B. CDs) und digitalen Medien (z. B. Streaming, Downloads).
  • Verbreitungsrecht: Veröffentlichung auf Plattformen wie Spotify, Audible oder iTunes.
  • Synchronisationsrecht: Nutzung in audiovisuellen Medien (z. B. Trailer, Werbung).
  • Bearbeitungsrecht: Recht zur Anpassung oder Kürzung des Inhalts für spezifische Formate.

2.2 Geografischer und zeitlicher Umfang:

  • Die Rechte gelten weltweit und für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist, sofern nichts anderes vereinbart wird.

2.3 Der Produzent ist berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben.

2.4 Der Auftragnehmer bleibt Inhaber der Urheberpersönlichkeitsrechte und wird als Urheber genannt.


§ 3 Vergütung

3.1 Art der Vergütung:

  • Der Auftragnehmer erhält eine Pauschalvergütung in Höhe von [z. B. 5.000 €].
  • Alternativ: Umsatzbeteiligung in Höhe von [z. B. 10 %] der Nettoerlöse.

3.2 Zahlungsbedingungen:

  • [z. B. 50 % bei Vertragsabschluss, 50 % nach Abnahme].

3.3 Zusätzliche Kosten (z. B. für Tonstudio, Sprecher) werden vom Produzenten getragen, sofern nicht anders vereinbart.


§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm erstellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.

4.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, sofern diese im Rahmen des vereinbarten Umfangs liegen.

4.3 Der Auftragnehmer liefert die Inhalte in einem technisch geeigneten Format (z. B. Skript als PDF, Audio als WAV-Datei).


§ 5 Pflichten des Produzenten

5.1 Der Produzent verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer erstellten Inhalte ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte zu verwenden.

5.2 Der Produzent sorgt für die ordnungsgemäße Vermarktung und Verbreitung des Hörspiels.

5.3 Der Produzent verpflichtet sich zur rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.


§ 6 Haftung und Freistellung

6.1 Der Auftragnehmer haftet für die Rechtmäßigkeit der Inhalte und stellt den Produzenten von Ansprüchen Dritter frei.

6.2 Der Produzent haftet für die ordnungsgemäße Nutzung der Inhalte und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer missbräuchlichen Nutzung entstehen.

6.3 Beide Parteien haften nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt entstehen.


§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Dieser Vertrag endet mit der vollständigen Leistungserbringung und Vergütungszahlung.

7.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden, insbesondere bei groben Pflichtverletzungen.

7.3 Nach Vertragsende bleiben die Rechteübertragungen gemäß § 2 bestehen, sofern die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.


§ 8 Vertraulichkeit

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags sowie alle damit verbundenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].


§ 9 Vertragsstrafe

9.1 Bei Verletzung der Bestimmungen aus § 8 (Vertraulichkeit) oder § 2 (Nutzung der Inhalte) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 10.000 €] fällig.

9.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[Ort, Datum]

Unterschriften:
Produzent: ________________________
Auftragnehmer: ____________________________


Optionale Klauseln

  1. Exklusivitätsklausel:

    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine ähnlichen Inhalte für andere Produzenten zu erstellen.
  2. Bonusregelung:

    • Der Auftragnehmer erhält eine zusätzliche Vergütung, wenn das Hörspiel eine bestimmte Verkaufs- oder Stream-Zahl erreicht.
  3. Rechteklausel für zusätzliche Formate:

    • Der Produzent erhält das Recht, das Hörspiel für Hörbuch-Versionen oder Podcasts zu adaptieren.
  4. Rücktrittsrecht:

    • Der Produzent kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen nicht innerhalb der Frist erbringt.
  5. Audit-Klausel:

    • Der Auftragnehmer hat das Recht, die Verkaufs- und Abrechnungsdaten des Produzenten zu prüfen.


Alternative Vorgehensweisen

  1. Pauschalvertrag:

    • Der Auftragnehmer erhält eine einmalige Vergütung, und alle Rechte gehen an den Produzenten über.
    • Vorteil: Einfache Abwicklung.
    • Nachteil: Keine Beteiligung an späteren Einnahmen.
  2. Lizenzvertrag:

    • Der Auftragnehmer lizenziert seine Inhalte befristet an den Produzenten.
    • Vorteil: Der Auftragnehmer behält die Rechte und kann diese erneut nutzen.
  3. Kooperationsvertrag:

    • Beide Parteien teilen sich die Einnahmen aus der Vermarktung des Hörspiels.
    • Vorteil: Gemeinsames Interesse an der erfolgreichen Vermarktung.

 

 

 

 

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