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Kompositionsvertrag (Muster)

Ein Kompositionsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber und einem Komponisten, um ein Musikwerk zu erstellen und die Nutzungsrechte zu klären. Hier ist eine umfassende Vorlage mit optionalen Klauseln und Alternativen.


KOMPOSITIONSVERTRAG

Zwischen

  • Auftraggeber: [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]
  • Komponist: [Name, Anschrift, Geburtsdatum]

Präambel
Der Komponist wird vom Auftraggeber beauftragt, ein Musikwerk gemäß den im Vertrag festgelegten Anforderungen zu erstellen. Der Vertrag regelt die Rechteübertragung, Vergütung und Zusammenarbeit.


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Komponist verpflichtet sich, ein Musikwerk nach den Vorgaben des Auftraggebers zu erstellen:

  • Art des Werks: [z. B. Filmmusik, Werbejingle, Song für einen Künstler].
  • Dauer: [z. B. 3 Minuten].
  • Instrumentierung: [z. B. Orchester, Solo-Instrumente, elektronische Musik].

1.2 Der Auftraggeber liefert alle notwendigen Informationen und Vorgaben bis spätestens [Datum].

1.3 Der Komponist verpflichtet sich, das Werk bis spätestens [Datum] fertigzustellen.


§ 2 Rechteübertragung

2.1 Der Komponist überträgt dem Auftraggeber die folgenden Nutzungsrechte:

  • Vervielfältigungsrecht: Herstellung und Verbreitung von Tonträgern.
  • Verbreitungsrecht: Verbreitung auf physischen und digitalen Plattformen.
  • Synchronisationsrecht: Nutzung des Werks in audiovisuellen Medien (z. B. Film, Werbung).
  • Öffentliches Aufführungsrecht: Recht zur öffentlichen Aufführung des Werks.
  • Bearbeitungsrecht: Anpassung oder Neuarrangement durch Dritte.

2.2 Geografischer und zeitlicher Umfang:

  • Die Rechte gelten weltweit und für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist.

2.3 Der Komponist bleibt Inhaber der Urheberpersönlichkeitsrechte.

2.4 Zukünftige Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht bekannt sind, gelten als mitumfasst.

2.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben.


§ 3 Vergütung

3.1 Art der Vergütung:

  • Pauschalbetrag: [z. B. 5.000 €].
  • Alternativ: Beteiligung an den Einnahmen in Höhe von [z. B. 10 % des Nettoumsatzes].

3.2 Zahlungsbedingungen:

  • Die Vergütung wird in zwei Raten gezahlt: [z. B. 50 % bei Vertragsabschluss, 50 % nach Abnahme].

3.3 Zusätzlich anfallende Kosten (z. B. für Studioaufnahmen, Instrumentalisten) trägt der Auftraggeber.


§ 4 Pflichten des Komponisten

4.1 Der Komponist verpflichtet sich, das Werk persönlich zu erstellen und keine Rechte Dritter zu verletzen.

4.2 Der Komponist garantiert, dass das Werk frei von Rechten Dritter ist, insbesondere Urheber- oder Leistungsschutzrechte.

4.3 Der Komponist verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen auf Wunsch des Auftraggebers vorzunehmen, sofern diese im Rahmen des ursprünglichen Auftrags liegen.


§ 5 Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt dem Komponisten alle erforderlichen Informationen, Materialien und Vorgaben rechtzeitig zur Verfügung.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Werk nach Lieferung innerhalb von [z. B. 14 Tagen] abzunehmen oder Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen.

5.3 Nach Abnahme des Werks sind keine weiteren Änderungswünsche zulässig, es sei denn, der Komponist stimmt diesen zu.


§ 6 Haftung und Freistellung

6.1 Der Komponist haftet für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen und stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.

6.2 Der Auftraggeber haftet für die rechtmäßige Nutzung des Werks und stellt den Komponisten von Ansprüchen Dritter frei, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.


§ 7 Vertragsdauer und Kündigung

7.1 Dieser Vertrag endet mit der vollständigen Leistungserbringung und Vergütungszahlung.

7.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend zu vergüten.


§ 8 Geheimhaltung

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags sowie sämtliche im Zusammenhang mit dem Projekt erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].


§ 9 Vertragsstrafe

9.1 Bei Verletzung der Verpflichtungen aus § 8 (Geheimhaltung) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 10.000 €] fällig.

9.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[Ort, Datum]

Unterschriften:
Auftraggeber: ________________________
Komponist: ____________________________


Optionale Klauseln

  1. Exklusivität:

    • Der Komponist verpflichtet sich, das Werk ausschließlich für den Auftraggeber zu erstellen.
  2. Wettbewerbsverbot:

    • Der Komponist verpflichtet sich, keine Werke mit ähnlichem Charakter oder Thema für konkurrierende Projekte zu erstellen.
  3. Rücktrittsklausel:

    • Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Werk nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht, und erhält bereits gezahlte Beträge zurück.
  4. Erweiterte Rechteübertragung:

    • Der Auftraggeber erhält die Option, gegen eine zusätzliche Zahlung auch die Urheberpersönlichkeitsrechte zu übernehmen.
  5. Beteiligung an GEMA-Einnahmen:

    • Der Komponist bleibt an den GEMA-Tantiemen beteiligt, auch wenn die wirtschaftlichen Nutzungsrechte vollständig übertragen werden.


Alternative Vorgehensweisen

  1. Buyout-Vertrag:

    • Der Komponist erhält eine einmalige Pauschale, und alle Rechte gehen dauerhaft an den Auftraggeber über.
    • Vorteil: Klare Trennung der Rechte, Nachteil: Geringere Beteiligung des Komponisten an zukünftigen Einnahmen.
  2. Lizenzvertrag:

    • Der Auftraggeber erhält nur eingeschränkte Nutzungsrechte, die z. B. zeitlich, geografisch oder inhaltlich beschränkt sind.
    • Vorteil: Der Komponist behält die Kontrolle über die Rechte.
  3. Kooperationsvertrag:

    • Beide Parteien teilen sich die Rechte und Einnahmen aus der Nutzung des Werks.
    • Vorteil: Gemeinsames wirtschaftliches Interesse an der Vermarktung.

 

 

 

 

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