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Label-Vertrag (Muster)

Ein Label-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Künstler (oder einer Band) und einem Musiklabel, insbesondere die Produktion, Veröffentlichung und Vermarktung von Musik. Dieser Vertrag ist umfassend gestaltet und bietet optionale Klauseln sowie alternative Vorgehensweisen.


LABEL-VERTRAG

Zwischen

  • Label (nachfolgend „Label“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]
  • Künstler (nachfolgend „Künstler“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Künstlername/Bandname]

Präambel
Der Künstler ist Musiker und Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten an seinen Werken. Das Label verpflichtet sich, diese Werke zu produzieren, zu veröffentlichen und zu vermarkten. Der Vertrag regelt die Rechteübertragung, Vergütung und Zusammenarbeit.


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Künstler überträgt dem Label die Rechte an folgenden Musikwerken:

  • Titel der Werke: [Liste der Werke oder Verweis auf eine Anlage].

1.2 Der Vertrag umfasst auch die Veröffentlichung zukünftiger Werke, die während der Vertragslaufzeit entstehen.

1.3 Das Label verpflichtet sich, die Werke professionell zu produzieren, zu vermarkten und zu vertreiben.


§ 2 Rechteübertragung

2.1 Der Künstler überträgt dem Label die folgenden Nutzungsrechte:

  • Vervielfältigungsrecht: Herstellung und Verbreitung von Tonträgern (physisch und digital).
  • Verbreitungsrecht: Veröffentlichung in allen bekannten und zukünftigen Medien (z. B. Streaming, Download).
  • Synchronisationsrecht: Nutzung der Werke in audiovisuellen Medien (z. B. Film, TV, Werbung).
  • Bearbeitungsrecht: Recht zur Erstellung von Remixen oder Neuarrangements.

2.2 Geografischer und zeitlicher Umfang:

  • Die Rechteübertragung gilt für [z. B. weltweit] und für eine Dauer von [z. B. 10 Jahren].

2.3 Der Künstler behält seine Urheberpersönlichkeitsrechte und ist berechtigt, als Urheber genannt zu werden.

2.4 Das Label ist berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben.


§ 3 Produktion und Veröffentlichung

3.1 Das Label übernimmt die Kosten für:

  • Studioaufnahmen, Produzenten, Mixing und Mastering.
  • Herstellung physischer Tonträger (z. B. CDs, Vinyl).
  • Marketing und Promotion (z. B. Social Media, Musikvideos).

3.2 Der Künstler stellt sicher, dass alle gelieferten Materialien (z. B. Texte, Kompositionen) frei von Rechten Dritter sind.

3.3 Der Veröffentlichungszeitraum wird zwischen den Parteien abgestimmt.


§ 4 Vergütung

4.1 Der Künstler erhält eine Umsatzbeteiligung in Höhe von [z. B. 20 %] des Nettoerlöses aus den Verkäufen.

4.2 Vorschüsse:

  • Das Label zahlt dem Künstler einen Vorschuss in Höhe von [z. B. 10.000 €], der mit zukünftigen Einnahmen verrechnet wird.

4.3 Abrechnungen erfolgen halbjährlich, und das Label legt dem Künstler eine detaillierte Einnahmenübersicht vor.

4.4 Zusätzliche Einnahmen (z. B. Lizenzgebühren für Synchronisation) werden im Verhältnis [z. B. 50:50] geteilt.


§ 5 Pflichten des Künstlers

5.1 Der Künstler verpflichtet sich, aktiv an der Produktion und Promotion mitzuwirken (z. B. Interviews, Social Media).

5.2 Der Künstler darf während der Vertragslaufzeit keine Werke veröffentlichen, die mit anderen Labels zusammenarbeiten, ohne vorherige Zustimmung des Labels.

5.3 Der Künstler verpflichtet sich, sämtliche GEMA-pflichtigen Werke rechtzeitig anzumelden.


§ 6 Pflichten des Labels

6.1 Das Label verpflichtet sich, die Werke des Künstlers aktiv zu vermarkten und eine angemessene Reichweite zu gewährleisten.

6.2 Das Label trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen, einschließlich der Anmeldung bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).

6.3 Das Label sorgt für die pünktliche Auszahlung der Einnahmen und die Bereitstellung transparenter Abrechnungen.


§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Die Vertragslaufzeit beträgt [z. B. 5 Jahre] und verlängert sich automatisch um jeweils [z. B. 1 Jahr], sofern keine Partei mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] kündigt.

7.2 Eine vorzeitige Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei:

  • Groben Pflichtverletzungen.
  • Zahlungsunfähigkeit einer Partei.

7.3 Nach Vertragsende behält das Label das Recht, bereits veröffentlichte Werke weiterhin zu vertreiben.


§ 8 Vertragsstrafe

8.1 Verstößt der Künstler gegen die Exklusivitätsklausel oder andere wesentliche Pflichten, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 50.000 €] fällig.

8.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.


§ 9 Geheimhaltung

9.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags sowie vertrauliche Geschäfts- und Produktionsdetails geheim zu halten.

9.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[Ort, Datum]

Unterschriften:
Label: ________________________
Künstler: ____________________________


Optionale Klauseln

  1. Exklusivitätsklausel:

    • Der Künstler verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit ausschließlich mit diesem Label zusammenzuarbeiten.
  2. Tour-Beteiligung:

    • Das Label erhält einen Anteil von [z. B. 10 %] der Netto-Gagen aus Tourneen, die im Rahmen der Promotion des veröffentlichten Albums stattfinden.
  3. Mindestveröffentlichungen:

    • Das Label verpflichtet sich, innerhalb eines bestimmten Zeitraums [z. B. 2 Jahre] mindestens [z. B. 2 Alben] zu veröffentlichen.
  4. Rücktrittsklausel:

    • Der Künstler kann den Vertrag kündigen, wenn das Label die vereinbarten Veröffentlichungen nicht umsetzt.
  5. Rechteklausel nach Vertragsende:

    • Der Künstler erhält die Rechte an allen Werken zurück, sofern das Label keine weiteren Einnahmen aus den Veröffentlichungen generiert.


Alternative Vorgehensweisen

  1. Lizenzvertrag:

    • Der Künstler behält die Rechte an den Werken und lizenziert diese lediglich zur Veröffentlichung und Vermarktung an das Label.
    • Vorteil: Der Künstler behält mehr Kontrolle über seine Musik.
  2. Verlagsvertrag:

    • Das Label übernimmt auch Verlagsaufgaben (z. B. Verwaltung von Urheberrechten).
    • Vorteil: Umfangreiche Betreuung und Rechteverwaltung.
  3. Distro-Only-Vertrag:

    • Der Künstler nutzt das Label nur für den Vertrieb (z. B. auf Spotify, Apple Music).
    • Vorteil: Flexibilität und geringere Einnahmenteilung.

 

 

 

 

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