Master-Use-Vertrag
zwischen [Name des Lizenzgebers], vertreten durch [Vertreter], mit Sitz in [Adresse], im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt, und [Name des Lizenznehmers], mit Sitz in [Adresse], im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt,
wird folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
- Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Aufnahme des Musikstücks [Titel des Musikstücks] (im Folgenden „Master“) im Rahmen von [genaue Nutzung: Film, Werbung, digitale Veröffentlichung, Sampling etc.] zu nutzen.
- Das Master bleibt im Eigentum des Lizenzgebers; der Lizenznehmer erhält lediglich ein Nutzungsrecht.
§ 2 Nutzungsrechte
- Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein [einfaches/ausschließliches] Nutzungsrecht, das räumlich auf [Weltweit/Deutschland/EU etc.] und zeitlich auf [unbefristet/bis zum Datum] beschränkt ist.
- Die Nutzung umfasst folgende Rechte:
- Vervielfältigungsrecht: Erstellung von Kopien des Masters.
- Verbreitungsrecht: Verbreitung im Rahmen des Vertragszwecks.
- Bearbeitungsrecht: Erlaubnis zur Anpassung des Masters (z. B. Kürzungen, Kombination mit anderen Werken).
- Optionale Klausel: Das Bearbeitungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, der Lizenzgeber gibt eine schriftliche Zustimmung.
§ 3 Vergütung
- Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe von [Betrag], zahlbar innerhalb von [Zahlungsfrist] nach Vertragsunterzeichnung.
- Optionale Klausel: Zusätzlich zur festen Lizenzgebühr erhält der Lizenzgeber eine prozentuale Beteiligung von [Prozentsatz] an den Nettoeinnahmen aus der Nutzung des Masters.
- Alternative: Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Tantiemenbasis, wobei der Lizenzgeber [Prozentsatz] der Einnahmen aus der Nutzung des Masters erhält.
§ 4 Rechte Dritter
- Der Lizenzgeber sichert zu, dass das Master frei von Rechten Dritter ist und keine Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte verletzt werden.
- Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Master nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen und die Rechte des Lizenzgebers zu wahren.
§ 5 Verpflichtungen des Lizenznehmers
- Der Lizenznehmer stellt sicher, dass das Master nicht in einer Weise verwendet wird, die den Ruf des Lizenzgebers oder des Werkes schädigen könnte.
- Optionale Klausel: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber vor jeder Veröffentlichung des Masters zu informieren.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen, die durch die Nutzung des Masters in Kombination mit anderen Inhalten entstehen.
- Der Lizenznehmer haftet für Schäden, die aus einer Nutzung des Masters entstehen, die über die im Vertrag festgelegten Rechte hinausgeht.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet am [Datum/bei Erreichen des Vertragszwecks], sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
- Optionale Klausel: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
- Alternative: Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr und der abgeschlossenen Nutzung des Masters.
§ 8 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags und sämtliche damit verbundenen Informationen vertraulich zu behandeln.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].
Alternativen zu einem Master-Use-Vertrag
Sync-Lizenz-Vertrag
- Bezieht sich auf die Synchronisierung eines Musikstücks mit visuellen Medien (z. B. Film, Werbung).
- Überträgt keine Rechte am Master, sondern nur an der Nutzung des Musikstücks im audiovisuellen Kontext.
Exklusivlizenz-Vertrag
- Der Lizenznehmer erhält ein ausschließliches Nutzungsrecht am Master für einen festgelegten Zeitraum oder eine bestimmte Region.
- Der Lizenzgeber verzichtet darauf, das Master anderen Parteien zu lizenzieren.
Sampling-Vertrag
- Regelt die Nutzung eines Ausschnitts des Masters in einem neuen Musikwerk.
- Beinhaltet Regelungen zu Vergütungen (z. B. pauschal oder anteilige Einnahmen).
Buyout-Vertrag
- Der Lizenznehmer erwirbt alle Rechte am Master, einschließlich der Urheber- und Verwertungsrechte.
- Einmalzahlung ohne zukünftige Ansprüche des Lizenzgebers.
Unterschriften:
(Lizenzgeber)
(Lizenznehmer)
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