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Master-Use-Vertrag

zwischen
[Name des Lizenzgebers]
, vertreten durch [Vertreter], mit Sitz in [Adresse], im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt,
und
[Name des Lizenznehmers], mit Sitz in [Adresse], im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt,

wird folgender Vertrag geschlossen:


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, die Aufnahme des Musikstücks [Titel des Musikstücks] (im Folgenden „Master“) im Rahmen von [genaue Nutzung: Film, Werbung, digitale Veröffentlichung, Sampling etc.] zu nutzen.
  2. Das Master bleibt im Eigentum des Lizenzgebers; der Lizenznehmer erhält lediglich ein Nutzungsrecht.


§ 2 Nutzungsrechte

  1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein [einfaches/ausschließliches] Nutzungsrecht, das räumlich auf [Weltweit/Deutschland/EU etc.] und zeitlich auf [unbefristet/bis zum Datum] beschränkt ist.
  2. Die Nutzung umfasst folgende Rechte:
    • Vervielfältigungsrecht: Erstellung von Kopien des Masters.
    • Verbreitungsrecht: Verbreitung im Rahmen des Vertragszwecks.
    • Bearbeitungsrecht: Erlaubnis zur Anpassung des Masters (z. B. Kürzungen, Kombination mit anderen Werken).
  3. Optionale Klausel: Das Bearbeitungsrecht ist ausgeschlossen, es sei denn, der Lizenzgeber gibt eine schriftliche Zustimmung.


§ 3 Vergütung

  1. Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe von [Betrag], zahlbar innerhalb von [Zahlungsfrist] nach Vertragsunterzeichnung.
  2. Optionale Klausel: Zusätzlich zur festen Lizenzgebühr erhält der Lizenzgeber eine prozentuale Beteiligung von [Prozentsatz] an den Nettoeinnahmen aus der Nutzung des Masters.
  3. Alternative: Die Vergütung erfolgt ausschließlich auf Tantiemenbasis, wobei der Lizenzgeber [Prozentsatz] der Einnahmen aus der Nutzung des Masters erhält.


§ 4 Rechte Dritter

  1. Der Lizenzgeber sichert zu, dass das Master frei von Rechten Dritter ist und keine Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte verletzt werden.
  2. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, das Master nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen und die Rechte des Lizenzgebers zu wahren.


§ 5 Verpflichtungen des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass das Master nicht in einer Weise verwendet wird, die den Ruf des Lizenzgebers oder des Werkes schädigen könnte.
  2. Optionale Klausel: Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Lizenzgeber vor jeder Veröffentlichung des Masters zu informieren.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für etwaige Rechtsverletzungen, die durch die Nutzung des Masters in Kombination mit anderen Inhalten entstehen.
  2. Der Lizenznehmer haftet für Schäden, die aus einer Nutzung des Masters entstehen, die über die im Vertrag festgelegten Rechte hinausgeht.


§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und endet am [Datum/bei Erreichen des Vertragszwecks], sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
  2. Optionale Klausel: Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. 3 Monaten] zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
  3. Alternative: Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr und der abgeschlossenen Nutzung des Masters.


§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags und sämtliche damit verbundenen Informationen vertraulich zu behandeln.


§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist [Ort].


Alternativen zu einem Master-Use-Vertrag

  1. Sync-Lizenz-Vertrag

    • Bezieht sich auf die Synchronisierung eines Musikstücks mit visuellen Medien (z. B. Film, Werbung).
    • Überträgt keine Rechte am Master, sondern nur an der Nutzung des Musikstücks im audiovisuellen Kontext.
  2. Exklusivlizenz-Vertrag

    • Der Lizenznehmer erhält ein ausschließliches Nutzungsrecht am Master für einen festgelegten Zeitraum oder eine bestimmte Region.
    • Der Lizenzgeber verzichtet darauf, das Master anderen Parteien zu lizenzieren.
  3. Sampling-Vertrag

    • Regelt die Nutzung eines Ausschnitts des Masters in einem neuen Musikwerk.
    • Beinhaltet Regelungen zu Vergütungen (z. B. pauschal oder anteilige Einnahmen).
  4. Buyout-Vertrag

    • Der Lizenznehmer erwirbt alle Rechte am Master, einschließlich der Urheber- und Verwertungsrechte.
    • Einmalzahlung ohne zukünftige Ansprüche des Lizenzgebers.


Unterschriften:


(Lizenzgeber)


(Lizenznehmer)


 

 

 

 

 

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