Plattenvertrag (Muster)
Ein Plattenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Künstler und einem Label und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Nachfolgend ein Beispiel für einen umfassenden Vertrag mit optionalen Klauseln und möglichen Alternativen.
Plattenvertrag
Zwischen
- Label: [Name des Labels], vertreten durch [Name des Vertreters], mit Sitz in [Adresse].
- Künstler: [Name des Künstlers oder der Band], wohnhaft in [Adresse].
Präambel: Das Label und der Künstler vereinbaren die Zusammenarbeit zur Produktion, Veröffentlichung und Verwertung von Tonaufnahmen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
§ 1 Vertragsgegenstand
- Das Label verpflichtet sich, die Musikaufnahmen des Künstlers zu produzieren, zu veröffentlichen, zu vermarkten und zu vertreiben.
- Der Künstler verpflichtet sich, exklusive Musikaufnahmen für das Label zu erstellen und keine anderweitige Verwertung dieser Aufnahmen ohne Zustimmung des Labels vorzunehmen.
§ 2 Vertragsdauer
- Der Vertrag wird für eine feste Laufzeit von [z. B. 3 Jahren] oder für die Produktion von [z. B. 2 Alben] geschlossen.
- Verlängerungsoption: Das Label hat die Option, den Vertrag um [z. B. 1 Jahr] zu verlängern.
- Kündigungsfristen: [z. B. 3 Monate vor Vertragsende].
Optionale Klausel (Alternativen):
- Album-basierte Laufzeit: Der Vertrag endet, sobald der Künstler [z. B. 2 Alben] abgeliefert hat.
- Projektbasierte Laufzeit: Der Vertrag gilt für ein spezifisches Projekt (z. B. ein Album oder eine Single) und endet mit dessen Veröffentlichung.
§ 3 Rechteübertragung
- Der Künstler überträgt dem Label die exklusiven Masterrechte an den aufgenommenen Werken für die Vertragsdauer und eine Verlängerungsfrist von [z. B. 10 Jahren].
- Das Label erhält das Recht, die Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen und zu bearbeiten.
- Nach Ablauf der Vertragsdauer fallen die Rechte an den Künstler zurück, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Optionale Klausel (Alternativen):
- Teilweise Rechteübertragung: Der Künstler behält bestimmte Rechte, z. B. Synchronisationsrechte für Film und Werbung.
- Lizenzmodell: Anstatt einer vollständigen Rechteübertragung lizenziert der Künstler die Werke an das Label.
§ 4 Vergütung
- Der Künstler erhält:
- Vorschuss: Ein nicht rückzahlbarer Betrag von [z. B. 10.000 Euro], der auf künftige Einnahmen angerechnet wird.
- Tantiemen: [z. B. 15 %] der Nettoerlöse aus Verkäufen, Streaming und Lizenzierungen.
- Abrechnung: Das Label erstellt halbjährlich Abrechnungen und zahlt die Vergütung innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Rechnungsstellung.
Optionale Klausel (Alternativen):
- Gewinnbeteiligung: Anstelle eines Vorschusses erhält der Künstler eine höhere Tantiemenbeteiligung (z. B. 30 %).
- Feste Gage: Der Künstler erhält eine feste Vergütung pro Aufnahme, unabhängig von den Verkaufserlösen.
§ 5 Produktion
- Das Label trägt die Kosten für:
- Studioaufnahmen, Mixing, Mastering.
- Artwork, Musikvideos und Promotion.
- Der Künstler stellt sicher, dass alle abgelieferten Werke keine Rechte Dritter verletzen.
- Produktionsfristen: Der Künstler verpflichtet sich, die vereinbarten Werke bis [Datum] fertigzustellen.
§ 6 Marketing und Promotion
- Das Label verpflichtet sich, die Werke des Künstlers durch folgende Maßnahmen zu fördern:
- Social-Media-Marketing, Radio-Promotion, Playlist-Platzierungen.
- Finanzierung eines oder mehrerer Musikvideos.
- Der Künstler verpflichtet sich, an Interviews, PR-Terminen und Live-Auftritten teilzunehmen, soweit zumutbar.
§ 7 Exklusivität
- Der Künstler verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keine Musikaufnahmen mit anderen Labels oder auf eigene Faust zu veröffentlichen.
- Ausnahme: Die Zusammenarbeit mit anderen Künstlern oder Labels bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Labels.
Optionale Klausel (Alternativen):
- Nicht-exklusive Vereinbarung: Der Künstler darf unabhängige Projekte veröffentlichen, sofern diese das Hauptprojekt nicht beeinträchtigen.
- Kollaborationen: Der Künstler darf mit anderen Künstlern zusammenarbeiten, wenn das Label darüber informiert wird.
§ 8 Haftung
- Der Künstler haftet für Rechtsverletzungen (z. B. unlizenzierte Samples).
- Das Label haftet für Produktionsfehler oder vertragliche Verstöße.
§ 9 Vertragsbeendigung
- Der Vertrag endet:
- Nach Ablauf der Vertragsdauer oder Erfüllung der Albumvereinbarung.
- Durch Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Vertragsbruch).
- Nach Beendigung des Vertrags darf das Label bestehende Aufnahmen für [z. B. 5 Jahre] weiterhin vermarkten.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirtschaftlich ähnliche Regelung zu treffen.
Optionale Klauseln und Alternativen
1. Rechte an Merchandising
- Das Label erhält Anteile an Merchandise-Einnahmen des Künstlers.
- Alternative: Der Künstler behält 100 % der Merchandising-Rechte.
2. Rückforderung der Masterrechte
- Der Künstler kann die Masterrechte nach einer bestimmten Zeit (z. B. 10 Jahre) zurückfordern.
- Alternative: Label behält die Masterrechte unbegrenzt.
3. Tourunterstützung
- Das Label übernimmt einen Teil der Kosten für Touren und Live-Auftritte.
- Alternative: Der Künstler organisiert und finanziert Touren selbst.
4. Kreative Freiheit
- Der Künstler behält die volle kreative Kontrolle über seine Werke.
- Alternative: Das Label hat Mitspracherecht bei der Auswahl von Songs und Artwork.
Zusammenfassung
Ein Plattenvertrag ist individuell anpassbar, um die Interessen beider Parteien zu wahren. Klare Regelungen zu Rechteübertragung, Vergütung, Exklusivität und Vertragsdauer sind entscheidend. Optionale Klauseln wie Lizenzmodelle, Merchandising-Rechte oder kreative Kontrolle bieten Flexibilität und können den Vertrag fair gestalten. Alternativen wie nicht-exklusive Vereinbarungen oder höhere Gewinnbeteiligungen fördern die Zusammenarbeit zwischen Künstlern und Labels.
|