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Streaming-Lizenzvertrag

Zwischen:
[Name des Lizenzgebers]
, vertreten durch [Vertreter], mit Sitz in [Adresse], im Folgenden „Lizenzgeber“ genannt,
und
[Name des Lizenznehmers/Streaming-Plattform], mit Sitz in [Adresse], im Folgenden „Lizenznehmer“ genannt,

wird folgender Vertrag geschlossen:


Präambel

Die Parteien sind sich einig, dass der Zweck dieses Vertrags die Bereitstellung und Nutzung des Werks [Titel/Bezeichnung des Werks] (im Folgenden „Werk“) im Rahmen eines Streamingangebots des Lizenznehmers ist. Ziel ist die rechtlich einwandfreie Nutzung unter Wahrung der Interessen beider Parteien sowie der Schutz der Urheberrechte.


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das Recht ein, das Werk in digitaler Form im Rahmen eines Streamingdienstes bereitzustellen. Das Werk umfasst folgende Inhalte:
    • [Hauptinhalt]: Beschreibung des Hauptinhalts (z. B. vollständiges Album, Film, Serie).
    • Zusatzmaterial: Trailer, Poster, Untertitel oder andere begleitende Inhalte (falls zutreffend).
  2. Optionale Klausel: Der Lizenznehmer erhält das Recht, das Werk für audiovisuelle Synchronisierungen, Werbemaßnahmen oder andere Formen der sekundären Verwertung zu nutzen, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.


§ 2 Übertragene Nutzungsrechte

  1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer ein [einfaches/ausschließliches], zeitlich auf [Zeitraum, z. B. 3 Jahre] und räumlich auf [z. B. weltweit/national/europäisch] beschränktes Nutzungsrecht.
  2. Die Nutzungsrechte umfassen:
    • Streaming-Recht: Das Recht, das Werk im Streamingverfahren öffentlich zugänglich zu machen (z. B. on-demand).
    • Vervielfältigungsrecht: Speicherung des Werks auf Servern, um die Streamingfunktionalität zu gewährleisten.
    • Bearbeitungsrecht: Technische Anpassungen (z. B. Codierung, Formatwechsel), soweit dies zur Bereitstellung erforderlich ist.
    • Verbreitungsrecht: Ermöglichung des Zugriffs durch Endnutzer im vereinbarten Gebiet.
  3. Einschränkungen:
    • Die Nutzung ist auf [konkrete Plattform, z. B. Name der Plattform] beschränkt.
    • Änderungen am Inhalt, die über technische Anpassungen hinausgehen, sind untersagt, es sei denn, der Lizenzgeber gibt schriftlich seine Zustimmung.


§ 3 Vergütung

  1. Festvergütung: Der Lizenznehmer zahlt dem Lizenzgeber eine einmalige Lizenzgebühr in Höhe von [Betrag], zahlbar innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Vertragsabschluss.
  2. Umsatzbeteiligung: Zusätzlich erhält der Lizenzgeber [z. B. 10 %] der Nettoeinnahmen aus der Nutzung des Werks, wobei die Abrechnung vierteljährlich erfolgt.
    • Definition der Nettoeinnahmen: Einnahmen abzüglich Plattformgebühren, Steuern und sonstiger direkt zuordenbarer Kosten.
  3. Mindestgarantie: Der Lizenznehmer garantiert dem Lizenzgeber eine Mindestvergütung in Höhe von [Betrag], unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.


§ 4 Pflichten des Lizenzgebers

  1. Der Lizenzgeber garantiert, dass:
    • Er über alle erforderlichen Rechte zur Einräumung der im Vertrag genannten Nutzungsrechte verfügt.
    • Das Werk keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte.
    • Alle an der Produktion beteiligten Personen den Einsatz des Werks gemäß diesem Vertrag schriftlich genehmigt haben.
  2. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer das Werk in einem professionellen, für die vereinbarte Nutzung geeigneten Format bereitzustellen.
  3. Optionale Klausel: Der Lizenzgeber übernimmt die Kosten für notwendige Untertitel oder Übersetzungen.


§ 5 Pflichten des Lizenznehmers

  1. Der Lizenznehmer verpflichtet sich,:
    • Das Werk ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Rechte und Zwecke zu nutzen.
    • Angemessene Maßnahmen zur Sicherung des Werks gegen unbefugte Vervielfältigung, Verbreitung oder Zugriff durch Dritte zu treffen.
    • Optionale Klausel: Regelmäßige Nutzungsberichte (z. B. monatlich/vierteljährlich) an den Lizenzgeber zu übermitteln, die Abrufzahlen, Einnahmen und geografische Daten enthalten.
  2. Der Lizenznehmer stellt sicher, dass das Werk Endnutzern in einer Qualität bereitgestellt wird, die dem professionellen Standard entspricht.


§ 6 Verbotene Nutzungen

  1. Dem Lizenznehmer ist untersagt:
    • Das Werk auf nicht vereinbarten Plattformen oder in nicht genehmigten Formaten bereitzustellen.
    • Das Werk zu verändern oder zu bearbeiten, außer im Rahmen technischer Anpassungen oder mit Zustimmung des Lizenzgebers.
  2. Optionale Klausel: Eine Nutzung des Werks in Verbindung mit Inhalten, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, ist untersagt.


§ 7 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Lizenzgeber haftet für die ordnungsgemäße Einräumung der Rechte und stellt den Lizenznehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten beruhen.
  2. Der Lizenznehmer haftet für Schäden, die durch eine vertragswidrige Nutzung des Werks entstehen.
  3. Haftungsbeschränkung: Die Haftung beider Parteien ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.


§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien und endet am [Datum].
  2. Optionale Klausel: Der Vertrag verlängert sich automatisch um [Zeitraum], sofern nicht eine der Parteien spätestens [Frist] vor Ablauf schriftlich kündigt.
  3. Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.


§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Informationen vertraulich zu behandeln und Dritten nur mit vorheriger Zustimmung zugänglich zu machen.


§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
  3. Gerichtsstand ist [Ort], sofern gesetzlich zulässig.


Optionale Erweiterungen

  1. Werbeklausel: Der Lizenznehmer erhält das Recht, das Werk im Rahmen von Marketingkampagnen (z. B. Trailer, Anzeigen) zu bewerben.
  2. Performance-Klausel: Der Lizenzgeber kann den Vertrag kündigen, wenn die Nutzung unter [z. B. bestimmte Abrufzahlen] fällt.
  3. Exklusivitätsklausel: Das Werk darf während der Vertragslaufzeit nicht auf anderen Plattformen bereitgestellt werden.


Unterschriften:


(Lizenzgeber)


(Lizenznehmer)


 

 

 

 

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