Studiovertrag (Muster)
Ein Studiovertrag regelt die Bedingungen zwischen einem Künstler oder einer Band und einem Tonstudio für die Aufnahme, Bearbeitung und ggf. Produktion von Musik. Der Vertrag definiert Rechte, Pflichten, Kosten und Nutzungsrechte an den Aufnahmen.
STUDIOVERTRAG
Zwischen
- Studio (nachfolgend „Studio“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]
- Künstler (nachfolgend „Künstler“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Bandname oder Labelname]
Präambel Der Künstler beauftragt das Studio mit der Aufnahme, Bearbeitung und/oder Produktion von Musikwerken. Dieser Vertrag regelt die Zusammenarbeit, Vergütung und die Nutzungsrechte.
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Das Studio verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen:
- Art der Leistung: [z. B. Aufnahme, Mixing, Mastering, Produktion].
- Dauer der Leistung: [z. B. 3 Studiotage à 8 Stunden].
- Musikwerke: [Anzahl der Songs oder Titel].
1.2 Der Künstler verpflichtet sich, das Studio mit den vereinbarten Leistungen zu beauftragen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
§ 2 Nutzungsrechte
2.1 Die Masterrechte (Tonträgerrechte) an den aufgenommenen Werken verbleiben beim Künstler, sofern nicht anders vereinbart.
2.2 Das Studio überträgt dem Künstler die Rechte an den erstellten Aufnahmen, einschließlich:
- Vervielfältigungsrecht: Recht zur Reproduktion auf physischen und digitalen Medien.
- Verbreitungsrecht: Veröffentlichung auf Streaming-Plattformen und anderen Kanälen.
- Bearbeitungsrecht: Recht zur Weiterbearbeitung oder Remastering durch Dritte.
2.3 Das Studio bleibt Inhaber der Rechte an eigenen Produktionsmitteln (z. B. Plugins, Effekten) und Arbeitsdateien, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
2.4 Der Künstler verpflichtet sich, das Studio bei der Veröffentlichung der Werke als Produktionsort oder Techniker zu nennen (z. B. „Recorded at [Studio Name]“).
§ 3 Vergütung
3.1 Studioleistungskosten:
- Der Künstler zahlt eine Vergütung in Höhe von [z. B. 500 € pro Tag/Stunde/Projekt].
3.2 Zusätzliche Leistungen:
- [z. B. Kosten für externe Techniker, Instrumentenmieten, Mixing und Mastering].
3.3 Zahlungsbedingungen:
- [z. B. 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss, Restzahlung nach Abschluss der Arbeiten].
3.4 Der Künstler trägt zusätzliche Kosten, die durch Verzögerungen oder Änderungen entstehen, die nicht vom Studio zu vertreten sind.
§ 4 Pflichten des Studios
4.1 Das Studio stellt die vereinbarten Räumlichkeiten und das Equipment in einem funktionstüchtigen Zustand zur Verfügung.
4.2 Das Studio sorgt für die Bereitstellung eines Toningenieurs oder Produzenten, sofern vereinbart.
4.3 Das Studio verpflichtet sich zur sorgfältigen Aufbewahrung und Übergabe der Masterdateien an den Künstler nach Abschluss des Projekts.
§ 5 Pflichten des Künstlers
5.1 Der Künstler sorgt für die rechtzeitige Bereitstellung von Instrumenten, Texten und sonstigem Material, das für die Aufnahme benötigt wird.
5.2 Der Künstler trägt die Verantwortung dafür, dass die aufzunehmenden Werke frei von Rechten Dritter sind.
5.3 Der Künstler haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Vertreter an Studioequipment oder Räumlichkeiten verursacht werden.
§ 6 Haftung und Freistellung
6.1 Das Studio haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch äußere Umstände (z. B. Stromausfälle, höhere Gewalt) entstehen.
6.2 Der Künstler stellt das Studio von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung oder Veröffentlichung der aufgenommenen Werke entstehen.
6.3 Das Studio haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an den Aufnahmen.
§ 7 Absage und Verschiebung
7.1 Der Künstler kann den Termin bis zu [z. B. 7 Tage] vor Beginn kostenfrei verschieben oder absagen.
7.2 Bei kurzfristiger Absage (weniger als [z. B. 7 Tage]) trägt der Künstler eine Stornogebühr von [z. B. 50 % der vereinbarten Summe].
7.3 Das Studio behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Krankheit des Toningenieurs) den Termin zu verschieben.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der Leistungen und der Zahlung der Vergütung.
8.2 Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, insbesondere bei groben Pflichtverletzungen.
8.3 Nach Vertragsende ist das Studio verpflichtet, alle relevanten Dateien und Aufnahmen an den Künstler zu übergeben.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags sowie alle mit der Produktion verbundenen Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].
§ 10 Schlussbestimmungen
10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
[Ort, Datum]
Unterschriften: Studio: ________________________ Künstler: ____________________________
Optionale Klauseln
Exklusivitätsklausel:
- Der Künstler verpflichtet sich, das Master ausschließlich über das Studio weiterzubearbeiten.
Rücktrittsklausel:
- Der Künstler kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das Studio die vereinbarten Leistungen nicht erbringt.
Nutzungsrechte bei Zahlungsausfall:
- Das Studio behält die Nutzungsrechte an den Aufnahmen, bis die vollständige Vergütung gezahlt wurde.
Verzichtsklausel:
- Der Künstler verzichtet auf Schadensersatzansprüche, wenn Verzögerungen durch externe Faktoren verursacht werden.
Alternative Vorgehensweisen
Pauschalvertrag:
- Der Künstler zahlt eine Pauschale für das gesamte Projekt, unabhängig von der tatsächlichen Studiotageanzahl.
- Vorteil: Kalkulierbare Kosten.
Lizenzvertrag für Aufnahmen:
- Das Studio bleibt Inhaber der Masterrechte und lizenziert diese befristet an den Künstler.
- Vorteil: Geringere Anfangskosten für den Künstler.
Mietvertrag für Studiozeit:
- Der Künstler mietet das Studio und übernimmt alle weiteren Arbeiten (z. B. Mixing, Mastering) selbst oder durch Dritte.
- Vorteil: Hohe Flexibilität.
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