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Verlagsadministrationsvertrag (Muster)

Ein Verlagsadministrationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Musikverlag und einem administrierenden Verlag (Administrator), der die Rechte eines Urhebers oder Verlags verwaltet. Dabei bleibt der ursprüngliche Rechteinhaber Eigentümer der Rechte, während der Administrator die administrativen und operativen Aufgaben übernimmt.


VERLAGSADMINISTRATIONSVERTAG

Zwischen

  • Rechteinhaber (nachfolgend „Urheber“ oder „Hauptverlag“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]
  • Administrator (nachfolgend „Administrierender Verlag“ genannt): [Name, Anschrift, ggf. Firmenname und Rechtsform]

Präambel
Der Hauptverlag ist Inhaber der urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den nachfolgend beschriebenen Musikwerken. Der Administrierende Verlag wird beauftragt, die administrativen Aufgaben und die Rechteverwertung zu übernehmen.


§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Der Hauptverlag überträgt dem Administrierenden Verlag die Aufgabe, die administrativen und operativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit den folgenden Werken auszuführen:

  • Titel der Werke: [Liste der Werke oder Verweis auf Anlage].
  • Art der Werke: [z. B. Kompositionen, Liedtexte].

1.2 Die administrativen Aufgaben umfassen:

  • Anmeldung der Werke bei Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA).
  • Überwachung und Einziehung von Tantiemen und Lizenzgebühren.
  • Lizenzierung der Werke an Dritte (z. B. Synchronisationslizenzen).
  • Erstellen und Versenden von Abrechnungen an den Hauptverlag.


§ 2 Rechteübertragung und Befugnisse

2.1 Der Hauptverlag bleibt Eigentümer der Rechte an den Werken.

2.2 Der Hauptverlag räumt dem Administrierenden Verlag folgende Nutzungsbefugnisse ein:

  • Vervielfältigungsrecht: Herstellung und Verbreitung von physischen oder digitalen Medien.
  • Verbreitungsrecht: Vertrieb der Werke in allen bekannten und zukünftigen Medien.
  • Synchronisationsrecht: Erteilung von Lizenzen zur Nutzung der Werke in audiovisuellen Medien.
  • Bearbeitungsrecht: Recht zur Genehmigung von Bearbeitungen oder Arrangements durch Dritte.

2.3 Geografischer und zeitlicher Umfang:

  • Der Vertrag gilt für [z. B. weltweit] und eine Laufzeit von [z. B. 3 Jahren].

2.4 Der Administrierende Verlag ist berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben, sofern dies zur Verwertung der Werke notwendig ist.


§ 3 Vergütung und Einnahmenverteilung

3.1 Der Administrierende Verlag erhält für seine Tätigkeiten:

  • [z. B. 10–20 %] der Bruttoeinnahmen aus der Verwertung der Werke.
  • Alternativ: Ein Pauschalhonorar in Höhe von [z. B. 5.000 € pro Jahr].

3.2 Der Hauptverlag erhält [z. B. 80–90 %] der Bruttoeinnahmen nach Abzug von GEMA-Gebühren und ähnlichen Kosten.

3.3 Abrechnungen erfolgen halbjährlich und sind spätestens [z. B. 60 Tage] nach Ende der Abrechnungsperiode vorzulegen.


§ 4 Pflichten des Administrierenden Verlags

4.1 Der Administrierende Verlag verpflichtet sich, die Werke des Hauptverlags aktiv zu verwerten und die Rechte des Hauptverlags zu schützen.

4.2 Der Administrierende Verlag sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung aller administrativen Aufgaben, einschließlich der rechtzeitigen Anmeldung und Lizenzierung der Werke.

4.3 Der Administrierende Verlag stellt dem Hauptverlag auf Wunsch Einsicht in die Nutzungsberichte und Einnahmenstatistiken zur Verfügung.


§ 5 Pflichten des Hauptverlags

5.1 Der Hauptverlag garantiert, dass er rechtmäßiger Inhaber der übertragenen Rechte ist und keine Rechte Dritter verletzt.

5.2 Der Hauptverlag verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen, Materialien und Rechteübersichten rechtzeitig bereitzustellen.


§ 6 Haftung und Freistellung

6.1 Der Administrierende Verlag haftet für die ordnungsgemäße Ausführung der administrativen Aufgaben, jedoch nicht für Marktbedingungen oder den Erfolg der Verwertung.

6.2 Der Hauptverlag stellt den Administrierenden Verlag von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten resultieren.


§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Die Vertragslaufzeit beträgt [z. B. 3 Jahre] und verlängert sich automatisch um jeweils [z. B. 1 Jahr], sofern keine Partei mit einer Frist von [z. B. 6 Monaten] kündigt.

7.2 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden, insbesondere bei Pflichtverletzungen.

7.3 Nach Vertragsende ist der Administrierende Verlag verpflichtet, alle relevanten Dokumente und Informationen an den Hauptverlag zu übergeben.


§ 8 Geheimhaltung

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, die Inhalte dieses Vertrags sowie sämtliche Geschäftsinformationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Vertragsende für einen Zeitraum von [z. B. 5 Jahren].


§ 9 Vertragsstrafe

9.1 Bei Verstößen gegen die Bestimmungen aus § 8 (Geheimhaltung) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [z. B. 10.000 €] fällig.

9.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

10.2 Der Gerichtsstand ist: [Ort].

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

[Ort, Datum]

Unterschriften:
Hauptverlag: ________________________
Administrierender Verlag: ____________________________


Optionale Klauseln

  1. Exklusivitätsklausel:

    • Der Hauptverlag verpflichtet sich, die Werke ausschließlich vom Administrierenden Verlag verwalten zu lassen.
  2. Audit-Klausel:

    • Der Hauptverlag hat das Recht, die Einnahmen- und Lizenzierungsberichte des Administrierenden Verlags durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.
  3. Wettbewerbsverbot:

    • Der Administrierende Verlag verpflichtet sich, keine konkurrierenden Werke zu bevorzugen oder ähnliche Werke parallel zu verwalten.
  4. Buyout-Option:

    • Der Hauptverlag kann gegen eine zusätzliche Zahlung alle administrativen Aufgaben vollständig zurückkaufen.


Alternative Vorgehensweisen

  1. Verlagsvertrag:

    • Übertragung der Rechte an einen Vollverlag, der neben der Administration auch die aktive Vermarktung übernimmt.
    • Vorteil: Vollständige Rechteverwaltung und Promotion.
    • Nachteil: Höhere Einnahmenteilung (typisch 40 % für den Verlag).
  2. Sublizenzvertrag:

    • Der Hauptverlag lizenziert nur spezifische Rechte (z. B. Synchronisationsrechte) an einen Drittverlag.
    • Vorteil: Flexibilität für spezifische Verwertungszwecke.
  3. Direkte Verwaltung:

    • Der Hauptverlag verwaltet die Rechte selbst und nutzt digitale Tools oder Partner für Teilaufgaben (z. B. GEMA-Registrierung).
    • Vorteil: Maximale Kontrolle.
    • Nachteil: Hoher Zeitaufwand.

 

 

 

 

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