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Die Tätigkeit als Rechtsanwalt bedarf der Zulassung. Die Anbieter sind als Rechtsanwalt bei ihrer Rechtsanwaltskammer zugelassen.

Die Anbieter unterliegen berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltkammer, zu erreichen über http://www.brak.de, bereitgehalten. Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere auch die nachfolgenden Normen:

    Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
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    Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA

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Zusätzliche Angaben für die Bezeichnung “Beratender Ingenieur”: Aufsichtsbehörde ist die Ingenieurkammer Niedersachsen. Staat, in dem dem die Berufsbezeichnungen verliehen wurde, ist die Bundesrepublik Deutschland. Für beratende Ingenieure geltende berufsrechtliche Regelungen: Niedersächsisches Ingenieurgesetz, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

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