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Fon: 0511.357356.0
Fax: 0511.357356.29

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U-Musik (Unterhaltungsmusik)

U-Musik (im Gegensatz zu E-Musik) wird überwiegend auf der Basis von Tonträgeraufnahmen fortentwickelt und die klassische Form des Komponierens anhand Noten wird im Bereich der Unterhaltungsmusik selten anzutreffen sein.

In rechtlicher Hinsicht wird daher im Bereich der U-Musik im entsprechenden Verlagsvertrag kaum noch eine positive Regelung zur Notenwidergabe zu finden sein; allenfalls die Freizeichnung des Musikverlages von der Verpflichtung zum Notendruck mag aufgenommen sein. Für den Künstler ist dies im allgemeinen weder von Vorteil noch von Nachteil. Gleichwohl empfiehlt sich die Aufnahme einer Notendruckverpflichtung ab eines gewissen Tonträgerverkaufserfolges.

 

 

 

 

 

 

 

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