Bandnamenschutz · Hinterlegung · GEMA · E-Musik
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Unter großem Recht sind bühnenmäßige Aufführungen von musikalischen Werken zu verstehen, deren Aufführung ein zur Musik inszeniertes, bewegtes Spiel von Personen erkennen lassen (z.B. Oper, Operette, o.ä.).
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