Artist Agreement
Künstlervertrag durch den ein Künstler bei Plattenfirma/Label/Produzent exklusiv für einen bestimmten Zeitraum (meist ein bis drei Jahre) unter Vertrag genommen wird.
Der Vertragspartner des Künstlers finanziert die Aufnahmen vor, ihm ist zudem meist ein weitgehendes konzeptionelles und künstlerisches Mitbestimmungsrecht eingeräumt, bei einem eher niedrigen Lizenzsatz für den Künstler.
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Ein Artist Agreement (Künstlervertrag) regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Künstler (Musiker, Band, Schauspieler etc.) und einer Organisation (z. B. Musiklabel, Managementfirma, Produktionsfirma). Der Vertrag definiert die Rechte und Pflichten beider Parteien, die Vergütung, die Übertragung von Rechten sowie die Haftung und Rechtsfolgen bei Vertragsverstößen.
1. Ãœbliche Regelungen eines Artist Agreement
1.1 Vertragsgegenstand
- Definition der Zusammenarbeit, z. B.:
- Musikproduktion und Veröffentlichung.
- Management und Booking.
- Tour-Support und Promotion.
- Exklusivität der Zusammenarbeit (je nach Vertrag).
1.2 Rechteübertragung
Urheberrechte:
- Oft werden Verwertungsrechte an den Werken (Songs, Aufnahmen) an das Label oder die Produktionsfirma übertragen.
- Bearbeitungsrechte (z. B. Remix, Synchronisation) können eingeschlossen sein.
- Rechte an Merchandising, Image und Namen des Künstlers.
Masterrechte:
- Rechte an der Produktion und Nutzung von Aufnahmen (Master Recordings) liegen in der Regel beim Label.
Exklusivrechte:
- Künstler dürfen während der Vertragslaufzeit nur mit dem Vertragspartner arbeiten.
1.3 Pflichten des Künstlers
- Lieferung kreativer Inhalte (z. B. Songs, Alben) in einem bestimmten Zeitrahmen.
- Promotion und Teilnahme an Marketingmaßnahmen (z. B. Interviews, Social Media).
- Durchführung von Auftritten, sofern vereinbart.
1.4 Pflichten des Vertragspartners
- Finanzierung von Projekten (z. B. Studio, Tour, Musikvideos).
- Marketing und Promotion.
- Veröffentlichung und Distribution.
- Verwaltung und Abrechnung von Einnahmen (z. B. Lizenzgebühren, Streaming).
1.5 Vergütung
- Vorschüsse:
- Oft als Vorauszahlung auf zukünftige Einnahmen gezahlt, die später verrechnet werden.
- Tantiemen:
- Beteiligung an Einnahmen aus Verkäufen, Streams, Aufführungen etc.
- Tour-Support:
- Ãœbernahme oder Finanzierung von Reisekosten und Auftritten.
1.6 Vertragsdauer
- Befristung:
- Oft gekoppelt an die Anzahl von Projekten (z. B. 3 Alben) oder eine Zeitspanne (z. B. 5 Jahre).
- Verlängerungsoptionen:
- Automatische Verlängerungen können vorgesehen sein.
1.7 Haftung
- Künstler:
- Haftet für die rechtmäßige Nutzung von Inhalten (z. B. keine Urheberrechtsverletzungen).
- Haftet für Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten.
- Vertragspartner:
- Haftet für ordnungsgemäße Abrechnung und Einhaltung von Förderungs- und Veröffentlichungspflichten.
1.8 Vertragsbeendigung
- Kündigung:
- Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Vertragsverletzung, Insolvenz).
- Nachvertragliche Rechte:
- Regelung der Rechte an bereits produzierten Werken nach Vertragsende (z. B. verbleibende Rechte beim Label).
2. Alternative Vertragsgestaltungen
Joint Venture Agreement:
- Künstler und Vertragspartner teilen die Verantwortung und die Einnahmen.
- Vorteil: Der Künstler behält mehr Kontrolle über seine Werke.
Lizenzvertrag:
- Der Künstler lizenziert bestimmte Werke an das Label oder die Firma, behält jedoch die Eigentumsrechte.
- Vorteil: Mehr Flexibilität und Eigentumsrechte bleiben beim Künstler.
Distribution-Only Agreement:
- Beschränkt auf die Verbreitung von Musik (z. B. digitale Plattformen).
- Vorteil: Der Künstler hat die volle Kontrolle über das kreative Schaffen.
Managementvertrag:
- Separater Vertrag, der nur das Management der Karriere des Künstlers regelt.
- Vorteil: Flexibilität für den Künstler, verschiedene Partner einzubinden.
3. Internationale Verträge: Besondere Aspekte in den USA
US-Verträge unterscheiden sich oft durch ihre umfangreiche und detaillierte Gestaltung. Einige zentrale Punkte:
3.1 Rechteübertragung in den USA
3.2 Pflichten und Exklusivität
360-Grad-Verträge:
- Künstler übertragen umfassende Rechte an alle Einkommensströme (Musik, Tourneen, Merchandise, Synchronisation).
- Labels beteiligen sich am Merchandising und Tour-Einnahmen.
Exklusivitätsklauseln:
- Streng formuliert: Künstler dürfen ohne Zustimmung des Labels keine unabhängigen Projekte verfolgen.
3.3 Vorschüsse und Tantiemen
Vorschüsse:
- Häufig umfangreich, jedoch voll rückzahlbar durch zukünftige Einnahmen.
- Künstler müssen hohe Umsätze generieren, bevor sie weitere Tantiemen erhalten.
Cross-Collateralization:
- Einnahmen aus verschiedenen Quellen (z. B. Albumverkäufe und Merchandising) werden zur Rückzahlung von Vorschüssen zusammengelegt.
3.4 Gerichtsstand und Schiedsverfahren
- Choice of Law:
- US-Verträge enthalten meist eine Klausel, die das Recht eines bestimmten Bundesstaates (z. B. Kalifornien, New York) anwendet.
- Arbitration Clause:
- Viele Verträge enthalten Schiedsvereinbarungen, um teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.
4. Rechtsfolgen bei Vertragsverletzungen
4.1 Für den Künstler
- Vertragsstrafen:
- Entschädigungen oder Rückzahlungen von Vorschüssen bei Nichterfüllung.
- Verlust von Rechten:
- Werke können beim Label verbleiben, auch wenn der Vertrag gekündigt wird.
- Einschränkungen:
- Künstler können während laufender Verträge an der Veröffentlichung neuer Werke gehindert werden.
4.2 Für den Vertragspartner
- Schadensersatz:
- Für Versäumnisse wie Nichtveröffentlichung oder fehlerhafte Abrechnungen.
- Vertragsbeendigung:
- Bei grober Pflichtverletzung kann der Künstler den Vertrag vorzeitig kündigen.
5. Fazit und Empfehlungen
Ein Artist Agreement ist ein komplexer Vertrag, der die gesamte Karriere eines Künstlers beeinflussen kann. Künstler sollten folgende Punkte beachten:
- Rechte sichern: Werke sollten nicht vollständig aus der Hand gegeben werden.
- Vergütung prüfen: Vorschüsse und Rückzahlungsbedingungen klar verstehen.
- Beratung einholen: Spezialisierte Anwälte sind unerlässlich, insbesondere bei internationalen Verträgen.
- Alternativen abwägen: Lizenzmodelle oder Distribution-Only-Verträge können mehr Unabhängigkeit bieten.
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