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VG Bild-Kunst Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst

VG=Verwertungsgesellschaft

Die VG Bild-Kunst erreichen Sie unter folgender Adresse

    VG Bild-Kunst
    Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
    Weberstr. 61
    53113 Bonn

    Tel. (089) 514 12 -0
    Fax (089) 514 12 -58

Mitglieder der VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst, die die Rechte der bildenden Künstler, der Fotografen, Bildagenturen, Grafik- und Fotodesigner sowie Urheber- und Leistungsschutzrechte im Bereich Film und Fernsehen wahrnimmt, im wesentlichen Spielfilmproduzenten der Arbeitsgemeinschaft Neuer Deutscher Spielfilmproduzenten e.V. vertritt auch Urheber für Lichtbildwerke, Film- und Fernsehwerke, Baukunst, angewandte Kunst.

VG Bild-Kunst Aufgaben und Bedeutung

Die VG Bild-Kunst ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Urhebern und Rechteinhabern in den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie, Film, Design und weiteren visuellen Medien verwaltet. Sie schützt die kreativen Leistungen von Künstlern und sichert ihnen eine gerechte Vergütung für die Nutzung ihrer Werke. Die VG Bild-Kunst ist ein zentraler Akteur im Bereich der visuellen Künste und trägt zur Wahrung und Durchsetzung von Urheberrechten bei.


Definition und Ziel

Die VG Bild-Kunst (Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst) ist eine gemeinnützige Organisation, die die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte von Schaffenden in den visuellen Künsten kollektiv wahrnimmt. Sie agiert als Schnittstelle zwischen den Rechteinhabern (Künstler, Fotografen, Filmemacher, Designer) und den Nutzern (Verlage, Fernsehsender, Plattformen, Museen).

Ziele der VG Bild-Kunst

  1. Vergütungssicherung:
    • Sicherstellen, dass Urheber für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden.
  2. Rechtswahrung:
    • Durchsetzung der Rechte der Urheber, insbesondere bei unlizenzierter Nutzung.
  3. Förderung:
    • Unterstützung kultureller und künstlerischer Projekte durch Förderprogramme.


Rechtsgrundlagen

Die VG Bild-Kunst agiert auf der Grundlage des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) sowie des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG). Diese Gesetze regeln:

  • Die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten.
  • Die Lizenzierung und Vergütung für sekundäre Nutzungen wie Reproduktionen, öffentliche Zugänglichmachung oder Vervielfältigung.


Aufgaben der VG Bild-Kunst

  1. Lizenzierung:
    • Vergibt Lizenzen für die Nutzung visueller Werke in verschiedenen Medien und Plattformen.
  2. Einzug von Vergütungen:
    • Sammelt Lizenzgebühren und Abgaben ein, z. B. für private Vervielfältigung, Reproduktionsrechte oder digitale Nutzungen.
  3. Verteilung der Einnahmen:
    • Verteilt die gesammelten Gelder an die Rechteinhaber gemäß einem festgelegten Verteilungsschlüssel.
  4. Rechtsdurchsetzung:
    • Verfolgt Urheberrechtsverletzungen und setzt Schadensersatzansprüche durch.
  5. Förderung:
    • Unterstützt kulturelle und künstlerische Projekte mit Fördermitteln.


Einnahmequellen der VG Bild-Kunst

  1. Privatkopievergütung:
    • Abgaben auf Geräte und Speichermedien (z. B. Drucker, Scanner, Festplatten), die für private Kopien genutzt werden.
  2. Reproduktionsrechte:
    • Einnahmen aus der Vervielfältigung von Werken in Büchern, Zeitschriften, Ausstellungen, Kalendern usw.
  3. Digitale Nutzung:
    • Lizenzgebühren für die Nutzung visueller Werke auf Webseiten, Social Media und digitalen Plattformen.
  4. Vergütung für öffentliche Wiedergabe:
    • Gebühren für die Nutzung in Fernsehsendungen, Ausstellungen oder öffentlichen Vorführungen.
  5. Abgaben auf Kunsthandel:
    • Einnahmen aus dem Folgerecht (Resale Right), das eine Vergütung beim Weiterverkauf von Kunstwerken sicherstellt.


Mitglieder der VG Bild-Kunst

Die VG Bild-Kunst vertritt eine Vielzahl von Kreativen und Rechteinhabern, darunter:

  1. Bildende Künstler:
    • Maler, Bildhauer, Grafiker, Illustratoren.
  2. Fotografen:
    • Künstlerische und kommerzielle Fotografen.
  3. Filmemacher:
    • Regisseure, Kameraleute, Drehbuchautoren.
  4. Designer und Medienkünstler:
    • Schaffende im Bereich Grafikdesign, Videokunst, Animation.
  5. Erben und Rechteinhaber:
    • Verwalten die Rechte verstorbener Urheber.


Rechte und Pflichten der VG Bild-Kunst

Rechte

  1. Rechtewahrnehmung:
    • Verwaltung und Durchsetzung der Urheberrechte ihrer Mitglieder.
  2. Lizenzierung:
    • Erteilen von Nutzungsrechten an Werke.
  3. Einnahmeneinzug:
    • Sammeln und Verwalten der Vergütungen.

Pflichten

  1. Transparente Verteilung:
    • Sicherstellung einer fairen Verteilung der Einnahmen an die Mitglieder.
  2. Rechtsdurchsetzung:
    • Schutz der Werke vor unlizenzierter Nutzung.
  3. Berichtspflicht:
    • Regelmäßige Offenlegung der Einnahmen, Verteilung und Verwaltungskosten.


Verteilungsmechanismen

Die VG Bild-Kunst verwendet detaillierte Verteilungspläne, um die gesammelten Einnahmen fair zu verteilen. Kriterien für die Verteilung sind:

  • Nutzungshäufigkeit und -intensität.
  • Art der Verwertung (z. B. Print, Digital, Ausstellung).
  • Rechtekategorie (z. B. Privatkopievergütung, Folgerecht).


Internationale Zusammenarbeit

Die VG Bild-Kunst arbeitet eng mit internationalen Verwertungsgesellschaften zusammen, um die Rechte ihrer Mitglieder weltweit zu schützen. Beispiele:

  • ADAGP (Frankreich): Verwertung visueller Werke in Frankreich.
  • VEGAP (Spanien): Verwaltung von Rechten bildender Künstler in Spanien.
  • DACS (UK): Schutz visueller Werke in Großbritannien.


Typische Beispiele für Lizenzierungen

  1. Museen und Ausstellungen:
    • Lizenzierung von Reproduktionen in Ausstellungskatalogen oder für digitale Führungen.
  2. Verlage:
    • Lizenzgebühren für die Nutzung von Illustrationen, Fotografien und Kunstwerken in Büchern oder Zeitschriften.
  3. Online-Plattformen:
    • Gebühren für die Nutzung von Bildern und Grafiken auf Websites und Social Media.
  4. Fernsehsender:
    • Lizenzierung von Kunstwerken und Fotografien für Dokumentationen oder Werbespots.


Relevante Rechtsgrundlagen

1. Privatkopievergütung (§ 53 UrhG)

  • Nutzer dürfen Kopien für private Zwecke anfertigen, die Urheber erhalten dafür eine pauschale Vergütung.

2. Folgerecht (§ 26 UrhG)

  • Künstler haben Anspruch auf eine Beteiligung am Erlös beim Weiterverkauf ihrer Werke im Kunsthandel.

3. Öffentliches Zugänglichmachen (§ 19a UrhG)

  • Lizenzierung für die Nutzung von Werken im Internet oder in digitalen Medien.


Bedeutung der VG Bild-Kunst

  1. Sicherung der Vergütung:
    • Künstler und Rechteinhaber profitieren von fairen Einnahmen aus der Nutzung ihrer Werke.
  2. Förderung der Kreativwirtschaft:
    • Unterstützung kultureller und künstlerischer Projekte.
  3. Schutz der Rechte:
    • Durchsetzung von Urheberrechten, insbesondere in der digitalen Welt.


Herausforderungen

  1. Digitalisierung:
    • Neue Nutzungsformen erfordern angepasste Lizenzierungsmodelle.
  2. Transparenzanforderungen:
    • Kritik an der Komplexität der Verteilungsmechanismen.
  3. Internationale Rechtewahrung:
    • Schutz der Werke in globalen Märkten und auf digitalen Plattformen.


Relevante Gerichtsurteile

  1. VG Bild-Kunst vs. Deutscher Museumsbund (2016):
    • Klärte die Lizenzpflicht für die digitale Nutzung von Kunstwerken in Online-Datenbanken.
  2. EuGH: Folgerecht (2015):
    • Bestätigte die europaweite Anwendbarkeit des Folgerechts auf den Kunsthandel.


Zukunft und Trends

  1. Blockchain-Technologie:
    • Einsatz zur transparenten Verwaltung und Nachverfolgung von Nutzungsrechten.
  2. KI-generierte Inhalte:
    • Klärung der Rechte an von KI erstellten visuellen Werken.
  3. Streaming und Online-Nutzung:
    • Weiterentwicklung von Lizenzmodellen für die digitale Verbreitung visueller Inhalte.


Zusammenfassung

Die VG Bild-Kunst ist ein zentraler Akteur im Schutz und in der Verwertung visueller Werke in Deutschland. Sie sichert Künstlern, Fotografen, Filmemachern und Designern faire Vergütungen und setzt ihre Rechte durch. Mit der zunehmenden Digitalisierung und globalen Verwertung visueller Werke bleibt die VG Bild-Kunst ein unverzichtbarer Partner für Kreative und Rechteinhaber und fördert die kulturelle Vielfalt in den visuellen Künsten.

 

 

 

 

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