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Musikrecht von A bis Z

Auf diesen Seiten stellen wir Ihnen ein „musikalisches Alphabet“ vor. Es ist eine Ãœbersicht über Begriffe aus dem Musik- und Urheberrecht und vermittelt juristisches Hintergrundwissen. Natürlich erhebt unsere Sammlung keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie einen Begriff vermissen, lassen Sie dies uns bitte wissen >> Kontakt

Abdruckrecht
Abmahnung
Artist Agreement
Auftragsproduktionsvertrag
Auftrittsvertrag
Ausschließliches Nutzungsrecht
Auswertungsvereinbarung
Autoren-Options-Vertrag
Autorenvertrag
Back-Katalog
Bandübernahmevertrag
Bearbeitungsrecht
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Bootlegs
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GVL
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Händlerabgabepreis-HAP
Head of Agreement
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Independent Label
Internationales Urheberrecht
Interpretenvertrag
Kinofilm-VerwertungsG
Kleines Recht
Kompositionsvertrag
Kompositions-Arrangeurvertrag
Konzertveranstaltervertrag
Label
Label-Gründung
Label-Optionsvertrag
Lizenzrecht
Lizenzvertrag
Master
Raubkopien
Refundierung
Remix
Sampling
U-Musik
VFF
VG-Bild-Kunst
VGF
VG-Musikedition
VG-Wort
Verlagsvertrag
Vertriebsvertrag
Verwertungsgesellschaften
Zweckübertragungstheorie

Hier folgt die ergänzende alphabetische Erläuterung einiger weiterer Begriffe der Musikbranche, einschließlich rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte, Beteiligter sowie Beispielen:


A

Abdruckrecht

  • Definition: Recht, Liedtexte oder Noten in gedruckter oder digitaler Form zu vervielfältigen.
  • Beispiel: Ein Musikverlag vergibt das Abdruckrecht an ein Magazin, das Liedtexte abdruckt.

Abmahnungen

  • Definition: Rechtsinstrument zur außergerichtlichen Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bei Urheberrechtsverletzungen.
  • Beteiligte: Rechteinhaber (z. B. GEMA, Künstler, Labels) und Rechtsverletzer.
  • Beispiel: Ein Produzent nutzt unrechtmäßig geschützte Beats in einer Veröffentlichung und erhält eine Abmahnung vom Rechteinhaber.

Artist Agreement

  • Definition: Vertrag zwischen einem Künstler und einem Label oder Management zur Regelung der Zusammenarbeit.
  • Inhalt: Rechteübertragungen, Gagen, Verwertungsrechte, Laufzeiten.
  • Beispiel: Ein Popkünstler unterschreibt ein Artist Agreement mit einem Major-Label.

Auftragsproduktionsverträge

  • Definition: Vereinbarung zwischen einem Auftraggeber (z. B. Label oder Künstler) und einem Produzenten zur Herstellung eines Musikwerks.
  • Beteiligte: Produzent, Auftraggeber.
  • Beispiel: Ein Produzent erstellt exklusiv Tracks für das neue Album eines Popstars.

Auftrittsvertrag

  • Definition: Vertrag zur Regelung eines Live-Auftritts, einschließlich Gage, Spesen und technischer Anforderungen.
  • Beteiligte: Künstler, Veranstalter.
  • Beispiel: Eine Band tritt auf einem Stadtfest auf und erhält eine Gage von 10.000 €.

Ausschließliches Nutzungsrecht

  • Definition: Recht, ein Werk exklusiv zu nutzen und Dritten die Nutzung zu untersagen (§ 31 Abs. 3 UrhG).
  • Beispiel: Ein Verlag erhält von einem Komponisten das ausschließliche Nutzungsrecht für eine Komposition.

Auswertungsvereinbarungen

  • Definition: Regelung der Verwertung von Musikwerken durch Dritte, meist für bestimmte Nutzungskanäle (z. B. Streaming, Synchronisation).
  • Beteiligte: Künstler, Verlage, Labels.
  • Beispiel: Ein Musikverlag lizenziert Songs für die Nutzung in einer Filmproduktion.

Autorenvertrag

  • Definition: Vertrag über die Rechtevergabe von Texten oder Kompositionen an einen Verlag oder ein Label.
  • Beteiligte: Autor (z. B. Songwriter), Verlag.
  • Beispiel: Ein Komponist überträgt die Nutzungsrechte seiner Werke an einen Verlag.

Autoren-Options-Vertrag

  • Definition: Vertrag, der einem Verlag oder Label das exklusive Recht gibt, zukünftige Werke eines Autors zu erwerben.
  • Beteiligte: Autor, Verlag.
  • Beispiel: Ein Textdichter verpflichtet sich, seine nächsten drei Songs exklusiv bei einem Verlag anzubieten.


B

Back-Katalog

  • Definition: Sammlung bereits veröffentlichter Werke eines Künstlers oder Labels.
  • Beispiel: Die Alben eines Künstlers aus den 1980er Jahren gehören zum Back-Katalog eines Labels.

Bandübernahmevertrag

  • Definition: Vertrag, in dem ein Label die Rechte an einer bereits produzierten Aufnahme von einer Band oder einem Produzenten erwirbt.
  • Beteiligte: Band, Label.
  • Beispiel: Eine Indie-Band verkauft ihr fertig produziertes Album an ein großes Label zur Weitervermarktung.

Bookingvertrag

  • Definition: Vertrag über die Vermittlung und Organisation von Auftritten.
  • Beteiligte: Booking-Agentur, Künstler.
  • Beispiel: Eine Booking-Agentur organisiert die gesamte Tournee eines Künstlers und erhält dafür eine Provision.

Bootlegs

  • Definition: Illegale Aufnahmen oder Veröffentlichungen von Konzerten oder Songs.
  • Beispiel: Ein unveröffentlichtes Live-Konzert einer Band wird ohne Erlaubnis ins Internet gestellt.

C

Copyright

  • Definition: Anglizismus für Urheberrecht; schützt die geistige Schöpfung eines Werkes.
  • Beispiel: Der Copyright-Vermerk auf einem Albumcover weist auf den Rechteinhaber hin.

Coverversion

  • Definition: Neuinterpretation eines bestehenden Songs durch einen anderen Künstler.
  • Beispiel: Eine Indie-Band veröffentlicht eine Coverversion eines bekannten Rockklassikers.

Cover-Design-Vertrag

  • Definition: Regelung der Gestaltung eines Album- oder Single-Covers.
  • Beteiligte: Designer, Künstler/Label.
  • Beispiel: Ein Grafikdesigner gestaltet das Cover einer neuen Albumveröffentlichung.

Credits

  • Definition: Nennung von Urhebern, Interpreten und Mitwirkenden an einem Werk.
  • Beispiel: Die Credits eines Albums listen den Produzenten, Songwriter und Mixing-Ingenieur auf.

D

Demoband

  • Definition: Aufnahme, mit der Künstler oder Bands sich bei Labels oder Veranstaltern bewerben.
  • Beispiel: Eine junge Band erstellt ein Demoband mit drei Songs für ein Plattenlabel.

DJ-Booking-Vertrag

  • Definition: Vertrag für die Buchung eines DJs, ähnlich einem Auftrittsvertrag.
  • Beteiligte: DJ, Veranstalter.
  • Beispiel: Ein DJ tritt in einem Club auf und erhält eine feste Gage.

Download-Rechte

  • Definition: Rechte zur digitalen Verbreitung eines Songs über Downloads.
  • Beispiel: Ein Label lizenziert die Download-Rechte an eine Plattform wie Amazon Music.

Drehbuchvertrag

  • Definition: Regelung der Erstellung eines Drehbuchs für ein Musikvideo oder einen Film.
  • Beteiligte: Drehbuchautor, Produzent.
  • Beispiel: Ein Regisseur beauftragt einen Drehbuchautor, ein Konzept für ein Musikvideo zu schreiben.


E

eCommerce-Rechte

  • Definition: Rechte zur kommerziellen Nutzung eines Werks im Online-Handel.
  • Beispiel: Ein Künstler verkauft seine Songs auf einer Plattform und behält die eCommerce-Rechte.

Editionsvertrag

  • Definition: Vertrag zwischen einem Komponisten und einem Verlag, der eine eigene Edition unter dem Dach des Verlags betreibt.
  • Beteiligte: Komponist, Verlag.
  • Beispiel: Ein Komponist gründet eine Edition unter einem etablierten Musikverlag.

Einzeltitelautorenvertrag

  • Definition: Vertrag über die Rechteübertragung eines einzelnen Musikwerks.
  • Beteiligte: Autor, Verlag.
  • Beispiel: Ein Songwriter überträgt die Rechte an einem Hit-Song an einen Verlag.

Einzelauftrittsvertrag

  • Definition: Vertrag für einen spezifischen Auftritt, mit detaillierten Regelungen zu diesem Event.
  • Beteiligte: Künstler, Veranstalter.
  • Beispiel: Ein Musiker tritt einmalig bei einer Gala auf.

E-Musik

  • Definition: Ernste Musik, also klassische oder anspruchsvolle zeitgenössische Musik.
  • Beispiel: Eine Sinfonie eines modernen Komponisten gehört zur E-Musik.


F

Fachanwalt Musikrecht

  • Definition: Anwalt mit Spezialisierung auf urheberrechtliche und vertragliche Themen in der Musikbranche; allerdings gibt es keinen “Fachanwalt für Musikrecht”, sondern dieser heißt  “Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht”

Festivalvertrag

  • Definition: Regelung der Teilnahme eines Künstlers an einem Festival.
  • Beteiligte: Künstler, Festivalveranstalter.
  • Beispiel: Eine Band spielt auf einem Festival und erhält eine Gage sowie Kostenübernahme für Reise und Unterkunft.


G

GbR-Vertrag

  • Definition: Vertrag über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), häufig für Bands oder Musikprojekte.
  • Beteiligte: Mitglieder der GbR (z. B. Bandmitglieder).
  • Beispiel: Eine Band gründet eine GbR, um Einnahmen aus Auftritten und Merchandise zu verwalten.

GEMA

  • Definition: Verwertungsgesellschaft für die Rechte von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern.
  • Beteiligte: Urheber, Verlage, GEMA.
  • Beispiel: Ein Komponist meldet seine Werke bei der GEMA an, um Tantiemen für öffentliche Aufführungen zu erhalten.

Großes Recht

  • Definition: Rechte an Musik in Verbindung mit Bühnenwerken und Filmen.
  • Beispiel: Die Nutzung eines Musicals fällt unter das große Recht.

GVL

  • Definition: Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten, die Musiker und Produzenten vertritt.
  • Beteiligte: Interpreten, Produzenten, GVL.
  • Beispiel: Ein Musiker erhält Tantiemen von der GVL für Radioausstrahlungen seiner Songs.

H

Head of Agreement

  • Definition: Vorvertragliche Absprache über wesentliche Vertragsbedingungen.
  • Beteiligte: Vertragspartner (z. B. Künstler, Label).
  • Beispiel: Ein Künstler und ein Label einigen sich in einem Head of Agreement auf die Eckpunkte eines späteren Plattenvertrags.

Hinterlegung

  • Definition: Sicherstellung des Urheberrechts durch Hinterlegung eines Werks (z. B. bei Notaren).
  • Beispiel: Ein Songwriter hinterlegt seinen Songtext, um später die Urheberschaft nachzuweisen.

Hörmarke

  • Definition: Akustisches Kennzeichen, das urheberrechtlich geschützt werden kann.
  • Beispiel: Der typische Jingle eines Radiosenders wird als Hörmarke registriert.

Hörspiel-Produktions-Vertrag

  • Definition: Vertrag zur Produktion eines Hörspiels, einschließlich Rechteübertragungen und Vergütung.
  • Beteiligte: Produzenten, Sprecher, Musiker.
  • Beispiel: Ein Hörspielproduzent lizenziert Musik für ein Kinderhörspiel.

I

Independent Label

  • Definition: Eigenständiges Musiklabel, das nicht zu einem Major-Label gehört.
  • Beispiel: Ein Künstler veröffentlicht sein Album bei einem Independent Label.

Interpretenvertrag

  • Definition: Vertrag zwischen einem Interpreten und einem Label oder Veranstalter, meist zur Verwertung von Aufnahmen.
  • Beteiligte: Interpreten, Labels, Veranstalter.
  • Beispiel: Ein Sänger unterschreibt einen Vertrag mit einem Label für die Aufnahme seines Albums.


K

Kinofilm-VerwertungsG

  • Definition: Regelt die Rechte zur Nutzung von Musik in Kinofilmen.
  • Beispiel: Ein Produzent kauft die Rechte zur Synchronisation eines Songs in einem Kinofilm.

Kleines Recht

  • Definition: Nutzungsrechte für Musik in nicht-szenischen Zusammenhängen.
  • Beispiel: Ein Radiosender erwirbt das kleine Recht für die Ausstrahlung eines Songs.

Kompositionsvertrag

  • Definition: Vertrag zur Erstellung einer Komposition gegen Vergütung.
  • Beteiligte: Komponist, Auftraggeber.
  • Beispiel: Ein Komponist schreibt exklusiv die Musik für eine Werbekampagne.

Kooperationsvertrag

  • Definition: Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen zwei oder mehr Parteien (z. B. Labels, Künstler).
  • Beteiligte: Künstler, Labels, Manager.
  • Beispiel: Zwei Künstler kooperieren bei der Produktion eines gemeinsamen Albums.

Kompositions-Arrangeur-Vertrag

  • Definition: Regelung der Zusammenarbeit zwischen einem Komponisten und einem Arrangeur.
  • Beteiligte: Komponist, Arrangeur.
  • Beispiel: Ein Arrangeur wird beauftragt, Streicher für eine Pop-Ballade zu arrangieren.

Konzertveranstaltervertrag

  • Definition: Vertrag über die Organisation und Durchführung eines Konzerts.
  • Beteiligte: Veranstalter, Künstler.
  • Beispiel: Ein Veranstalter verpflichtet eine Band für ein Open-Air-Konzert.

Konzertvermittlervertrag

  • Definition: Vereinbarung zwischen einem Künstler und einem Vermittler über die Organisation von Konzerten.
  • Beteiligte: Künstler, Vermittler.
  • Beispiel: Ein Vermittler bucht eine Tournee für eine aufstrebende Indie-Band.

Künstlervertrag

  • Definition: Ãœberbegriff für Verträge, die die Zusammenarbeit zwischen Künstlern und Labels, Managern oder Veranstaltern regeln.
  • Beteiligte: Künstler, Labels, Veranstalter.
  • Beispiel: Ein Vertrag regelt die Produktion und Vermarktung eines Albums.


L

Label

  • Definition: Unternehmen, das Musik produziert, vermarktet und veröffentlicht.
  • Beispiel: Universal Music ist eines der größten Labels weltweit.

Label-Gründung

  • Definition: Gründung eines Musiklabels zur Veröffentlichung und Vermarktung von Musik.
  • Beteiligte: Gründer, Investoren.
  • Beispiel: Eine Band gründet ein eigenes Label, um ihre Musik unabhängig zu veröffentlichen.

Label-Options-Vertrag

  • Definition: Vertrag, der einem Label Optionen auf zukünftige Veröffentlichungen eines Künstlers einräumt.
  • Beteiligte: Künstler, Label.
  • Beispiel: Ein Label sichert sich die Rechte an zwei zukünftigen Alben eines Künstlers.

Labelvertrag

  • Definition: Vertrag zwischen einem Künstler und einem Label zur Veröffentlichung und Vermarktung von Musik.
  • Beteiligte: Künstler, Label.
  • Beispiel: Ein Plattenvertrag regelt die Finanzierung und den Vertrieb eines Albums.

Lizenzrecht

  • Definition: Regelt die Vergabe von Nutzungsrechten durch den Rechteinhaber.
  • Beispiel: Ein Label vergibt die Lizenzrechte eines Songs an einen Werbespot.

Lizenzvertrag

  • Definition: Regelung der Rechteübertragung zur Nutzung eines Werks.
  • Beteiligte: Rechteinhaber, Lizenznehmer.
  • Beispiel: Ein Song wird für die Nutzung in einem Film lizenziert.


M

Master

  • Definition: Originalaufnahme eines Songs, von der alle Kopien erstellt werden.
  • Beispiel: Das Master eines Albums wird an ein Presswerk geschickt.

Managementvertrag

  • Definition: Vereinbarung zwischen einem Künstler und einem Manager über die Karriereförderung.
  • Beteiligte: Künstler, Manager.
  • Beispiel: Ein Manager erhält 20 % der Bruttoeinnahmen eines Künstlers.

Musikverlagsvertrag

  • Definition: Vertrag zwischen einem Urheber und einem Musikverlag.
  • Beteiligte: Urheber, Verlag.
  • Beispiel: Ein Textdichter überträgt die Nutzungsrechte an einen Verlag.


R

Raubkopien

  • Definition: Illegale Kopien von Musikwerken.
  • Beispiel: Ein unveröffentlichtes Album wird als Raubkopie im Internet verbreitet.

Remix

  • Definition: Neuabmischung eines Songs mit veränderten Elementen.
  • Beispiel: Ein DJ erstellt einen Remix eines bekannten Pop-Songs.

S

Sampling

  • Definition: Nutzung eines Ausschnitts eines bestehenden Songs in einer neuen Produktion.
  • Beispiel: Ein Produzent verwendet ein Drum-Sample aus einem alten Funk-Song.


U

U-Musik

  • Definition: Unterhaltungsmusik, im Gegensatz zur ernsten Musik.
  • Beispiel: Popmusik wird als U-Musik kategorisiert.

V

Verlagsvertrag

  • Definition: Vertrag zwischen einem Verlag und einem Urheber zur Rechteverwaltung.
  • Beteiligte: Urheber, Verlag.
  • Beispiel: Ein Songwriter überträgt die Verlagsrechte an seinen Liedtexten.

Vertriebsvertrag

  • Definition: Vereinbarung zwischen einem Label oder Künstler und einem Vertrieb zur Verbreitung von Musik.
  • Beteiligte: Künstler, Vertrieb.
  • Beispiel: Ein Label schließt einen Vertrag mit einem digitalen Distributor.

Verwertungsgesellschaften

  • Definition: Organisationen, die die Rechte von Urhebern kollektiv verwalten.
  • Beispiel: GEMA (Deutschland), ASCAP (USA).

VFF (Verwertungsgesellschaft für Film)

  • Definition: Verwertungsgesellschaft für die Rechte von Filmproduzenten.
  • Beispiel: Ein Filmproduzent erhält Tantiemen über die VFF.

VG Bild-Kunst

  • Definition: Verwertungsgesellschaft für bildende Künstler und Fotografen.
  • Beispiel: Ein Musikfotograf erhält Tantiemen für die Nutzung seiner Werke.

VG Wort

  • Definition: Verwertungsgesellschaft für Autoren und Verleger.
  • Beispiel: Ein Musikjournalist erhält Tantiemen für die Vervielfältigung eines Artikels.

Videoproduktionsvertrag

  • Definition: Vertrag zur Erstellung eines Musikvideos.
  • Beteiligte: Künstler, Produzent.
  • Beispiel: Eine Produktionsfirma erstellt das Musikvideo für eine Single.


Z

Zweckübertragungstheorie

  • Definition: Rechte werden nur in dem Umfang übertragen, wie es der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG).
  • Beispiel: Ein Künstler überträgt einem Label nur die Rechte zur Veröffentlichung, nicht zur Werbung.

 

 

 

 

 

Impressum | Datenschutz

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