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VFF - Bereich Fernsehproduktionen

Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH (V=Verwertungsgesellschaft)

Die VFF erreichen Sie unter folgender Adresse:

    VFF
    Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
    Widenmayerstraße 32
    80538 München

    Tel. (089) 22 35 35
    Fax (089) 2 28 55 62

Mitglieder der VFF

Wahrnehmungsberechtigte sind hauptsächlich Auftragsproduzenten, die für Sendeunternehmen produzieren und  Sendeunternehmen selbst.

Die VFF nimmt für ihre Wahrnehmungsberechtigten hauptsächlich folgende Rechte wahr:

  • Zweitverwertung: Wahrnehmung Dokumentarfilme (Auftragsproduktionen für dt. Sender) und Fernsehproduktionen (Filme, Serien, Unterhaltung),
     
  • §§ 54, 54 a, 54 d UrhG (Ãœberspielung),
     
  • § 56 UrhG (Ladenparagraf),
     
  • §§ 20 b Abs. 2 i.V.m. 94 Abs. 4 UrhG (Kabelweitersendung);
     
  • das Recht, einzelne Vervielfältigungsstücke ereignisbezogener, berichterstattender und dokumentierender Fernsehsendungen durch Aufnahmen auf Bild- und Tonträger zu nichtgewerblichen Bildungszwecken herzustellen und in eigenen Unterrichtsveranstaltungen von Weiterbildungseinrichtungen wiederzugeben;
     
  • 27 Abs. 2 UrhG;
     
  • §§ 87, 94 i.V.m. § 52 a Abs. 4 UrhG (den angemessenen Vergütungsanspruch für die öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung)

VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH)

Die VFF ist eine deutsche Verwertungsgesellschaft, die sich auf die Wahrnehmung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Film- und Fernsehproduzenten spezialisiert hat. Sie ist ein wichtiger Akteur in der Film- und Fernsehbranche, da sie die Rechte der Produzenten bei der Verwertung ihrer Werke sichert und eine gerechte Vergütung gewährleistet.


Definition und Ziel

Die VFF (Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten) ist eine Gesellschaft zur kollektiven Verwaltung von Rechten an audiovisuellen Werken. Sie schützt die Leistungsschutzrechte von Produzenten und ermöglicht diesen, Vergütungen aus der Nutzung ihrer Werke zu erhalten, insbesondere bei:

  • Kabelweiterleitungen,
  • privater Vervielfältigung,
  • öffentlicher Vorführung,
  • und anderen sekundären Verwertungsarten.


Rechtsgrundlagen

Die Tätigkeit der VFF basiert auf dem deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) und dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG). Diese Rechtsgrundlagen regeln die kollektive Rechtewahrnehmung und stellen sicher, dass Produzenten angemessen vergütet werden, wenn ihre Werke genutzt werden.


Aufgaben der VFF

  1. Lizenzierung

    • Vergibt Lizenzen für die Nutzung von Filmen und Fernsehwerken, insbesondere für:
      • Kabelweitersendung.
      • Öffentliche Aufführungen.
      • Nutzung durch private Vervielfältigung (z. B. auf Datenträgern).
  2. Einzug von Vergütungen

    • Sammelt Vergütungen für die sekundäre Nutzung audiovisueller Werke ein:
      • Pauschalvergütungen für Kabelweiterleitungen.
      • Vergütungen für Speichermedien und Geräte.
  3. Verteilung der Einnahmen

    • Schüttet die Einnahmen an die Produzenten aus, basierend auf der Nutzungshäufigkeit und anderen Faktoren.
  4. Rechtsdurchsetzung

    • Verfolgt Verletzungen der Leistungsschutzrechte der Produzenten.
    • Geht rechtlich gegen unlizenzierte Nutzung vor.
  5. Internationale Zusammenarbeit

    • Kooperation mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, um die Rechte deutscher Produzenten auch im Ausland zu schützen.


Einnahmequellen der VFF

  1. Kabelweiterleitung
    • Vergütungen für die Verbreitung von Filmen und Fernsehsendungen über Kabelnetze.
  2. Private Vervielfältigung
    • Einnahmen aus Abgaben auf Geräte (z. B. Festplatten, USB-Sticks) und Speichermedien, die für private Kopien genutzt werden.
  3. Öffentliche Vorführungen
    • Lizenzgebühren für die Aufführung von Filmen in Kinos oder auf öffentlichen Veranstaltungen.
  4. Digitale Nutzung
    • Einnahmen aus der Nutzung von Filmwerken auf digitalen Plattformen und Streaming-Diensten.


Rechte und Pflichten der VFF

Rechte

  1. Rechtewahrnehmung:
    • Wahrnehmung und Verwaltung der Leistungsschutzrechte von Produzenten.
  2. Lizenzierung:
    • Erteilung von Nutzungslizenzen für audiovisuelle Werke.
  3. Einnahmeneinzug:
    • Einzug und Verwaltung der Lizenzgebühren.

Pflichten

  1. Vergütung:
    • Gerechte und transparente Verteilung der Einnahmen an die Rechteinhaber.
  2. Transparenz:
    • Offenlegung der Verteilungsmechanismen und Verwaltungskosten.
  3. Rechtsdurchsetzung:
    • Schutz der Rechte der Produzenten vor Missbrauch und unlizenzierter Nutzung.


Verteilungsmechanismen

Die VFF verwendet Verteilungsschlüssel, um die gesammelten Vergütungen fair an die Produzenten zu verteilen. Faktoren, die dabei berücksichtigt werden:

  • Nutzungsintensität (z. B. Häufigkeit der Kabelweiterleitung).
  • Erfolg des jeweiligen Werkes.
  • Art der Verwertung (z. B. Kino, TV, Streaming).


Internationale Zusammenarbeit

Die VFF kooperiert mit anderen Verwertungsgesellschaften weltweit, um die Rechte deutscher Produzenten auch außerhalb Deutschlands zu schützen. Zu den Partnergesellschaften gehören:

  • AGICOA (Schweiz): Verwaltung von Kabel- und Satellitenrechten.
  • SACD (Frankreich): Verwertung audiovisueller Rechte.
  • EGEDA (Spanien): Schutz der Rechte von Film- und Fernsehproduzenten.


Typische Beispiele für Lizenzierungen

  1. Kabelnetzbetreiber
    • Ein Kabelanbieter zahlt eine Pauschalvergütung an die VFF für die Nutzung von Filmen und Serien in seinem Netz.
  2. Streaming-Plattformen
    • Digitale Dienste wie Amazon Prime oder Netflix zahlen Lizenzgebühren für die Verbreitung von Filmen, die von der VFF verwaltet werden.
  3. Privatkopie-Abgabe
    • Hersteller von Festplatten oder Smartphones zahlen Abgaben, die an die Rechteinhaber über die VFF ausgeschüttet werden.


Bedeutung der VFF

  1. Sicherung der Vergütung
    • Produzenten profitieren von zusätzlichen Einnahmen aus der sekundären Nutzung ihrer Werke.
  2. Förderung der Filmindustrie
    • Die gesammelten Vergütungen fließen oft in neue Produktionen und fördern die Vielfalt des audiovisuellen Angebots.
  3. Schutz vor Rechtsverletzungen
    • Die VFF stellt sicher, dass die Werke der Produzenten nicht unautorisiert genutzt werden.


Herausforderungen

  1. Digitalisierung
    • Neue Nutzungsformen wie Streaming oder Video-on-Demand erfordern angepasste Lizenzierungsmodelle.
  2. Internationale Lizenzierung
    • Globale Verwertung erfordert komplexe Absprachen zwischen verschiedenen Verwertungsgesellschaften.
  3. Transparenz
    • Kritik an intransparenten Verteilungsmethoden und hohen Verwaltungskosten.


Relevante Gerichtsurteile

  1. EuGH zur Kabelweiterleitung (2017):
    • Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Kabelweiterleitungen auch bei paralleler Satellitenverbreitung vergütungspflichtig bleiben.
  2. VG Wort vs. YouTube (2020):
    • Klärte die Frage der Vergütungspflicht bei digitaler Nutzung von audiovisuellen Inhalten.


Zukunft und Trends

  1. Automatisierte Rechteverfolgung
    • Einsatz von Technologien wie Blockchain, um die Nutzung von Filmwerken besser nachzuvollziehen.
  2. Streaming-Dominanz
    • Anpassung der Vergütungsmodelle an die zunehmende Bedeutung von Streaming-Diensten.
  3. Globale Harmonisierung
    • Weiterentwicklung internationaler Standards für die kollektive Rechtewahrnehmung.


Zusammenfassung

Die VFF ist eine zentrale Institution für die Wahrnehmung der Rechte von Film- und Fernsehproduzenten in Deutschland. Sie schützt deren Leistungsschutzrechte, sorgt für eine faire Vergütung aus der Nutzung audiovisueller Werke und fördert die kulturelle Vielfalt. Trotz Herausforderungen wie der Digitalisierung bleibt die VFF ein unverzichtbarer Akteur in der Film- und Fernsehbranche und trägt zur wirtschaftlichen und kreativen Weiterentwicklung der Industrie bei.

 

 

 

 

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