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Internationales Urheberrecht und Urheberrechtsabkommen

Gibt es ein international anerkanntes Urheberrecht?

Nein; es existieren statt dessen eine Vielzahl von internationalen Urheberrechtsabkommen, von denen die Berner Konvention (RBÜ) von 1886 und TRIPS von 1994 die wichtigsten internationale Urheberrechtsabkommen darstellen. Weitere wichtige Abkommen stellen der WIPO Copyright Treaty (WCT) dar. Dieser regelt Fragen des Urheberrechts zwecks Aktualisierung der RBÜ. Mit dem WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) werden verwandte Schutzrechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern gesondert erfasst.

Was regelt die Berner Übereinkunft?

Die Berner Konvention (Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst) wurde 1979 letztmalig aktualisiert. Nach Artikel 5 der RBÜ muss jeder Vertragsstaat den Schutz an Werken von Bürgern anderer Vertragspartner genauso anerkennen, wie den Schutz von Werken der eigenen Bürger (sog. "Schutzlandprinzip"). Dies hat allerdings zur Folge, dass der ausländische Urheber in den verschiedenen Staaten deshelb unterschiedliche Rechte haben kann, weil sie im jeweiligen Zielstaat anders geregelt sind (im Gegensatz zum Herkunftslandprinzip). Der RBÜ sind ca. 158 Staaten beigetreten.

Spätere internationale Abkommen lassen die RBÜ in der Regel zumindest ergänzend gelten.

Was umfassen die TRIPS?

Die TRIPS sind ein Annex des WTO-Regelwerkes. Jeder Staat, der Mitglied der WTO werden will, muss auch TRIPS ratifizieren. Derzeit hat die WTO und damit TRIPS ca. 149 Mitglieder. Allerdings sind nicht nur urheberrechtliche Aspekte geregelt, sondern die Grundzüge einer freien Handelswirtschaft unter Aufrechterhaltung aller IP-Rechte, also insbesondere auch der technischen Schutzrechte sowie ergänzender Leistungsschutzrechte. Zudem dürfen die Mitgliedstatten grundsätzliche eigene Grenzen des Schutzes entwickeln, so dass der Harmonisierungseffekt aus Sicht des Urhebers eher gering und derjenige aus dem Blickwinkel des Verwerters allenfalls als kleinster gemeinsamer Nenner zusammengefasst werden kann.

Welche Wirkung entfalten internationale Abkommen?

Wie einfache Verträge wirken auch internationale Abkommen grds nur zwischen den Vertragsparteien, also den Staaten, die sie abgeschlossen haben. Eine unmittelbare Geltung innerhalb der Staaten und zugunsten der Bürger lässt sich insoweit nicht ableiten, wohl aber eine solche bei der Auslegung nationalen Rechts.

Besonderheiten des internationalen Urheberrechts

Das internationale Urheberrecht regelt den Schutz und die Durchsetzung von Urheberrechten über Landesgrenzen hinweg. Da jedes Land seine eigenen Urheberrechtsgesetze hat, sorgen internationale Abkommen und Organisationen für eine Harmonisierung und setzen Mindeststandards für den Schutz und die Verwertung von Werken.


Grundlagen des internationalen Urheberrechts

Das Urheberrecht schützt die geistigen Schöpfungen von Autoren, Künstlern, Musikern, Filmemachern und anderen Kreativen. Dabei umfasst es:

  1. Persönliche Rechte:
    • Recht auf Anerkennung der Urheberschaft.
    • Schutz vor Entstellung des Werks.
  2. Verwertungsrechte:
    • Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Aufführung, Bearbeitung.
  3. Schutz gegen unautorisierte Nutzung:
    • Verletzung dieser Rechte führt zu Schadensersatz- oder Unterlassungsansprüchen.

Im internationalen Kontext gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip: Das Urheberrecht ist immer an die Gesetze des Landes gebunden, in dem der Schutz beansprucht wird. Internationale Abkommen sorgen jedoch dafür, dass Werke auch in anderen Ländern Schutz genießen.


Wichtige internationale Abkommen

1. Berner Übereinkunft (1886)

  • Das älteste und bedeutendste Abkommen.
  • Grundsätze:
    • Automatischer Schutz: Schutz ohne Registrierung in allen Mitgliedstaaten.
    • Inländerprinzip: Werke werden wie nationale Werke behandelt.
    • Mindestschutzdauer: 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers (länger in vielen Ländern, z. B. 70 Jahre in der EU).
  • Schützt „literarische und künstlerische Werke“, einschließlich Musik, Filme, Kunst und Software.

2. Welturheberrechtsabkommen (UCC, 1952)

  • Alternative zur Berner Übereinkunft, um Länder einzubeziehen, die Berner Anforderungen nicht erfüllen konnten (z. B. USA bis 1989).
  • Ähnliche Schutzstandards wie die Berner Übereinkunft.

3. TRIPS-Abkommen (1995)

  • Bestandteil der Welthandelsorganisation (WTO).
  • Verbindet Urheberrecht mit Handelsrecht.
  • Standards:
    • Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken.
    • Schutz technischer Schutzmaßnahmen (z. B. DRM).

4. WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT, 1996)

  • Ergänzt die Berner Übereinkunft für digitale Werke.
  • Schützt Werke im Internet und setzt Standards für digitale Rechteverwaltung.

5. Rom-Abkommen (1961)

  • Schutz von Leistungsschutzrechten (Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen).
  • Ergänzt das Urheberrecht für Musikaufnahmen und -sendungen.


Rechtslage in wichtigen Ländern

1. Europäische Union

  • Harmonisierung durch EU-Richtlinien:
    • Infosoc-Richtlinie: Regelt Online-Rechte und Schutzmaßnahmen.
    • DSM-Richtlinie (2019): Stärkt Urheberrechte im digitalen Raum (z. B. Plattformhaftung, Artikel 17).
  • Schutzdauer: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

2. USA

  • Copyright Act (1976):
    • Schutz für Werke ab der Fixierung (keine Registrierung erforderlich, aber empfohlen).
    • Schutzdauer: 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bei Werken nach 1978).
  • Digital Millennium Copyright Act (DMCA, 1998):
    • Schutz technischer Schutzmaßnahmen (z. B. DRM).
    • Regelungen zur Haftung von Online-Plattformen.

3. China

  • Starke gesetzliche Regelungen im Urheberrechtsgesetz (2010, aktualisiert 2021).
  • Fokus auf digitale Werke und Online-Piraterie.
  • Kritik: Schwache Durchsetzung und Probleme bei Plagiaten.

4. Russland

  • Berner Übereinkunft seit 1995.
  • Strenge Regeln für Urheberrecht, aber Probleme bei der Durchsetzung.

5. Entwicklungsländer (z. B. Indien, Brasilien)

  • Anpassung an Berner Übereinkunft und TRIPS.
  • Herausforderungen:
    • Mangelnde Ressourcen für Rechteüberwachung.
    • Konflikte zwischen Urheberrecht und öffentlichem Zugang.


Schutzdauer und Unterschiede

Die Schutzdauer variiert je nach Land:

  • EU und USA: 70 Jahre post mortem auctoris (nach Tod des Urhebers).
  • Kanada, China, Japan: 50 Jahre (außer bei neuen Reformen).
  • Mexiko: 100 Jahre (längste Schutzdauer weltweit).


Typische Verträge im internationalen Urheberrecht

  1. Lizenzverträge:
    • Übertragung von Nutzungsrechten auf Dritte (z. B. Streaming-Plattformen, Verlag).
  2. Kooperationsverträge:
    • Zusammenarbeit bei internationalen Produktionen (z. B. Film, Musik).
  3. Sync-Verträge:
    • Nutzung von Musik in audiovisuellen Medien.
  4. Verlagsverträge:
    • Internationale Verwertung von Texten und Kompositionen.


Haftung

  1. Urheberrechtsverletzungen:

    • Internationale Streitigkeiten oft komplex, da mehrere Rechtsordnungen betroffen sind.
    • Schadensersatzansprüche richten sich nach dem Recht des verletzten Landes.
  2. Plattformhaftung:

    • Regulierungen wie Artikel 17 der EU-DSM-Richtlinie verpflichten Plattformen, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu überwachen.


Beispiele und Gerichtsentscheidungen

  1. Google vs. Oracle (USA, 2021):

    • Streit um die Nutzung von Java-Code in Android.
    • Urteil: Nutzung war „Fair Use“ und somit rechtmäßig.
  2. EU: VG Wort vs. Google Books (2016):

    • Entscheidung zugunsten der Rechteinhaber; Digitalisierung von Büchern ohne Genehmigung verletzt das Urheberrecht.
  3. Piraterie in China (2020):

    • Tencent gewann Klagen gegen Plattformen, die unlizenzierte Musik verbreiteten.


Internationale Organisationen

  1. WIPO (World Intellectual Property Organization):

    • Fördert harmonisierte Standards.
    • Verwaltung von Abkommen wie Berner Übereinkunft und WCT.
  2. CISAC (Confédération Internationale des Sociétés d'Auteurs et Compositeurs):

    • Vertretung von Verwertungsgesellschaften weltweit.
    • Unterstützung bei der Rechtewahrnehmung.


Herausforderungen des internationalen Urheberrechts

  1. Digitale Piraterie:
    • Verbreitung geschützter Inhalte ohne Genehmigung.
    • Erschwerte Durchsetzung in Ländern mit schwachen Institutionen.
  2. Kulturelle Unterschiede:
    • Konflikte zwischen westlichem Urheberrecht und lokalem Gemeinschaftsschutz (z. B. indigene Werke).
  3. Technologie:
    • Neue Technologien wie NFTs, KI-generierte Werke und Streaming-Plattformen fordern bestehende Regeln heraus.


Zusammenfassung

Das internationale Urheberrecht schützt Werke über Grenzen hinweg durch eine Kombination aus nationalen Gesetzen und internationalen Abkommen. Es regelt Rechte, Pflichten und Haftung, fördert aber auch kulturelle Vielfalt und Kreativität. Herausforderungen wie digitale Piraterie, Plattformhaftung und technologische Innovationen machen es zu einem dynamischen und oft umkämpften Bereich des Rechts. Wichtige internationale Abkommen wie die Berner Übereinkunft und TRIPS bilden den rechtlichen Rahmen für einen globalen Schutz von Kreativen.

 

 

 

 

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